Im Fall des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe in Dresden hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) den Streitwert für das sogenannte Adhäsionsverfahren stark herabgesetzt. Nach einer Mitteilung des OLG vom Mittwoch wurde der Gegenstandswert für die Gerichtskosten von zuletzt 89,3 Millionen auf etwa 316.000 Euro reduziert. Diese Summe ist ausschlaggebend für die Festlegung der Anwaltshonorare. Zuvor hatte es Spekulationen gegeben, der Freistaat müsse Kosten in Millionenhöhe an die Anwälte der Angeklagten zahlen, weil er sich mit seiner Adhäsionsklage am Landgericht Dresden nicht vollends durchsetzen konnte.
In einem Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat entstehen, unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. Im Fall des Einbruchs in das Grüne Gewölbe im November 2019 war der Streitwert zunächst auf rund 114 Millionen Euro beziffert worden. Später machte der Freistaat im Adhäsionsverfahren rund 89 Millionen Euro Schadenersatz geltend - für die noch fehlenden Schmuckstücke sowie für Reparaturen der zerstörten Vitrinen und Schäden am Gebäude. Die Strafkammer des Landgerichtes bejahte zwar einen generellen Anspruch auf Schadenersatz, lehnte aber die aufwendige Wertermittlung mittels Sachverständigengutachten mit Verweis auf eine unangemessene Verzögerung des Prozesses ab.