Zum Prozessauftakt im Verfahren um Abrechnungsbetrug haben die Anwälte der zwei angeklagten Ärzte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Am Donnerstagvormittag hatte der erste Verhandlungstag am Landgericht Leipzig mit der Verlesung der Anklageschrift und Erklärungen der Verteidigung begonnen.
Ein Arzt mit Praxen in Böhlen und Kitzscher soll Abrechnungen für nicht von ihm erbrachte Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen eingereicht haben. Auf diese Weise habe er zu Unrecht insgesamt rund 2,4 Millionen Euro erhalten. Ihm wird Betrug in 17 Fällen in der Zeit von Januar 2014 bis März 2018 zur Last gelegt. Zudem soll er Urkundenfälschung begangen haben. Demnach habe er in einem Schulungszertifikat den Namen eines anderen Arztes durch seinen eigenen Namen ersetzt.
«Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist unzutreffend», sagte einer seiner Anwälte am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft habe sich nicht ausreichend mit den betreffenden Regularien vertraut gemacht und entlastende Zeugenaussagen unter den Tisch fallen lassen. Zudem kritisierte die Verteidigung einen «interessengeleiteten Wissenstransfer» zwischen der Staatsanwaltschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Diese nehme in dem Fall die Rolle der Geschädigten und der Sachverständigen zugleich ein. Die Staatsanwaltschaft habe Ansichten der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unkritisch übernommen, hieß es.