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Stadtgrün und Lärmminderung: Mehr Geld für Kommunen

Symbolbild Erzgebirge / pixabay Tyna_Janoch
Symbolbild Erzgebirge / pixabay Tyna_Janoch

Das sächsische Umweltministerium baut sein Förderangebot für mehr Stadtgrün und Lärmschutz aus. Hierzu gehören unter anderem die Begrünung von Fassaden und Dächern, die ökologische Aufwertung von Freiflächen und Grünanlagen, aber auch Investitionen zur Minderung von Straßenlärm, teilte Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden mit. Zudem fördert Sachsen Maßnahmen zum Schutz vor Radon. Das radioaktive Gas ist vor allem in der Erzgebirgsregion ein Thema, wo früher Uran abgebaut wurde. Förderfähig sind Baumaßnahmen, die den Eintritt von Radon in Innenräume verhindern, lüftungstechnische Maßnahmen sowie Anlagen zur Absaugung.

«Unsere Städte müssen lebenswert sein und sich ökologisch entwickeln können. Klimakrise und Lärm sind gerade hier stark zu spüren. Die zunehmende Hitze belastet Mensch und Natur, und Lärm macht krank», sagte Günther. Zugleich seien Städte vielfältige Lebensräume und würden immer wichtiger für den Erhalt vieler Arten. Der Minister stellte klar, dass Radon in Teilen Sachsens ganz natürlich vorkomme. «Wird es jedoch über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen eingeatmet, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für Lungenkrebs. Allerdings kann und soll man Vorkehrungen treffen, damit die Belastung in Gebäuden gering bleibt.»

Die vom Kabinett beschlossene Förderrichtlinie «Stadtgrün, Lärm, Radon/2023» ergänzt und erweitert das bisherige «Landesprogramm Stadtgrün und Lärmminderung» aus dem Vorjahr. Dabei kommen für höhere Investitionen in den Bereichen Stadtgrün und Lärmschutz sowie für Investitionen im Bereich Radonschutz Mittel aus dem EU-Fonds für Regionale Entwicklung zum Einsatz. Vorhaben bis zu einem Umfang von 100.000 Euro werden aus Landesmitteln gefördert. Liegt der Investitionsumfang höher, werden EU-Mittel verwendet. Bei Stadtgrün und Lärmschutz darf das geförderte Vorhaben maximal einen Umfang von 800.000 Euro haben. Bisher lag der Wert bei maximal 200.000 Euro. Bei Radon-Maßnahmen ist die Fördersumme auf 60.000 Euro begrenzt.

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