Der Wahlleiter will das Ergebnis zur Sitzverteilung im sächsischen Landtag überprüfen. Mehrere Parteien und Experten von Wahlrecht.de gehen davon aus, dass sich der Landeswahlleiter bei der neuen Sitzverteilung im Landtag verrechnet haben könnte, berichtet die «Leipziger Volkszeitung». Demnach sei ein falsches Sitzverteilungsverfahren angewendet worden. Der Sachverhalt sei bekannt und werde überprüft, sagte eine Sprecherin der Landeswahlleitung auf dpa-Anfrage.
Laut LVZ hätte die AfD nach dem anderen Verfahren einen Sitz weniger und würde nicht mehr über eine Sperrminorität im Landtag verfügen. Mit dieser Sperrminorität, könnten bestimmte Landesgesetze, die mit einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneter entschieden werden müssen, nicht ohne die AfD-Parlamentarier zustande kommen.
In Sachsen werden wie auch in anderen Bundesländern Verfassungsrichter und die Spitzen der Landesrechnungshöfe mit Zweidrittelmehrheit aller Parlamentarier gewählt. Bestimmte Posten könnten dann also ohne AfD-Zustimmung nicht nachbesetzt werden. Zudem könnten sich die Landtage nicht selbst auflösen.