Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) muss sich womöglich doch nicht als Temposünder in einem Strafverfahren weiter vor Gericht verantworten. Bei einem Erörterungstermin am Amtsgericht Weißwasser schlug Richter Alex Theile eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro vor. Zwei Drittel davon sollen an eine gemeinnützige Einrichtung gehen. Zudem soll Clemens ein Verkehrsaufbauseminar besuchen und mindestens 20 Stunden Verkehrsunterricht an Schulen erteilen.
Gericht schloss verbotenes Kraftfahrzeugrennen nicht aus
Gegen Bußgeld und Fahrverbot legte Clemens Widerspruch ein, zog diesen aber kurz vor dem ersten anberaumten Verhandlungstermin zurück. Das Gericht gab nach eigenem Bekunden später Clemens und seinem Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden könne. Mit diesem Hinweis wurde aus dem Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Strafverfahren, stellte das Gericht klar.
Kultusminister muss künftig nicht mehr selbst fahren
Das Amtsgericht hatte schon vor dem jetzigen Vorschlag auf Verfahrenseinstellung die Aufhebung der Immunität von Clemens beantragt, der auch Abgeordneter im Landtag ist. Der Kultusminister, der in neuer Funktion einen Fahrer hat und nicht mehr selbst am Steuer sitzen muss, sollte zunächst vom Immunitätsausschuss angehört werden. Dieses Prozedere würde sich erübrigen, wenn die Einstellung des Verfahrens abgesegnet wird.
Clemens war für den Gerichtstermin am Montagvormittag persönlich eingeladen worden, blieb aber wegen der noch ungeklärten Immunitätsfrage fern und ließ sich von seinem Verteidiger vertreten. Der Amtsrichter gab den Verfahrensbeteiligten eine Woche Zeit, seinem Vorschlag zuzustimmen.
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