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Landtag hebt Immunität von Kultusminister Clemens auf

Landtag hebt Immunität von Kultusminister Clemens auf
Der Sächsische Landtag hat die Immunität von Kultusminister Conrad Clemens aufgehoben. / Foto: Robert Michael/dpa
Von: DieSachsen News
Der sächsische Kultusminister Conrad Clemens soll sich wegen eines Verkehrsverstoßes vor Gericht verantworten. Der Landtag hat dafür die Immunität des Abgeordneten aufgehoben.

Der sächsische Landtag hat die Immunität von Kultusminister Conrad Clemens (CDU) aufgehoben. Hintergrund ist ein Verfahren am Amtsgericht Weißwasser wegen eines Verkehrsverstoßes. Eine Aussprache zu dem Fall war im Parlament nicht vorgesehen. Bei Verstößen gegen Verkehrsvorschriften soll die Immunität grundsätzlich aufgehoben werden. 

Clemens wurde mit Tempo 81 in einer 30er-Zone geblitzt

Clemens hatte sich 2023 noch in seiner früheren Tätigkeit als Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt. Er war im ostsächsischen Krauschwitz mit 81 Kilometern pro Stunde in einer 30er-Zone geblitzt worden - an einer Seniorenresidenz. Clemens hatte zugegeben, zu schnell gefahren zu sein und das als Fehler bezeichnet.

Bei einem Erörterungstermin hatte Richter Alex Theile unlängst eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro vorgeschlagen. Zudem sollte Clemens ein Verkehrsaufbauseminar besuchen und mindestens 20 Stunden Verkehrsunterricht an Schulen erteilen. Aber weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung stimmten dem Vorschlag zu.

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Weg frei für Strafverfahren

Bei Aufhebung der Immunität ist der Weg für ein Strafverfahren frei. Ursprünglich ging es um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das Gericht gab Clemens und seinem Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden könne. Deshalb läuft nun ein Strafverfahren.

Der Landtagsausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten hatte die Aufhebung der Immunität empfohlen. Da ein Abgeordneter fristgerecht Widerspruch gegen die Beschlussempfehlung einlegte, musste das Plenum darüber zu befinden. Ohne den Widerspruch hätte bereits die Beschlussempfehlung ausgereicht.

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