Eine von der Regierungskoalition geplante Reform der Sächsischen Verfassung ist gescheitert. Trotz intensiver Verhandlungen darüber mit den Koalitionspartnern ist die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit mit der Linksfraktion im Parlament nicht mehr zu erreichen, wie die Fraktionen nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am Dienstag in Dresden mitteilten. Gründe seien der Austritt eines Mitglieds sowie die Ablehnung des Vorhabens der Koalition durch vier Abgeordnete, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Sören Voigt. Diese Gewissensentscheidungen würden respektiert.
Die Koalitionsfraktionen hatten den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung im Dezember 2023 in den Landtag eingebracht. Danach sollten die Hürden der Volksgesetzgebung sinken, die nötigen Unterschriften für Volksanträge und Volksbegehren in etwa halbiert werden - auf rund 20.000 beziehungsweise 200.000. Als Neuerung vorgesehen war die sogenannte Volksklage. Ferner sollte der Klimaschutz als Staatsziel verankert werden, weitere Punkte betrafen die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und den Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierung.