Im Fall der Wahlplakate mit dem Slogan «Hängt die Grünen!» von der rechtsextremen Splitterpartei «III. Weg» in Zwickau hat sich nun die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingeschaltet. Die Staatsanwaltschaft Zwickau wurde angewiesen, die Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Volksverhetzung aufzunehmen, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte am Dienstag die Ermittlungen mangels Anfangsverdachts abgelehnt. Daraufhin hatte die Stadt Zwickau die Splitterpartei am Mittwoch per Verfügung aufgefordert, die Plakate zu entfernen. Demnach stellten diese einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und gegen die Menschenwürde dar.
Die Grünen hatten Anzeige wegen des Slogans erstattet. Die Partei kündigte zudem an, auch in Leipzig, Nordsachsen und im Vogtland mit Anzeigen gegen die Plakate vorgehen zu wollen. Die Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft bezieht sich derzeit aber ausschließlich auf den Fall in Zwickau, wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage sagte.