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FDP-Landesliste in Sachsen trotz Beschwerde zugelassen

FDP-Landesliste in Sachsen trotz Beschwerde zugelassen
Bei mehreren Landeswahlleitern bundesweit war eine Beschwerde über das Verfahren bei den Listenaufstellungen der FDP eingegangen. (Symbolbild) / Foto: Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa
Von: Sachsen News
Eine Beschwerde gegen mehrere Landeslisten der FDP sorgte für Wirbel. Auch die Liberalen in Sachsen waren betroffen. Der Landeswahlausschuss hat nun aber grünes Licht gegeben.

Die FDP kann in Sachsen mit ihrer Landesliste zur Bundestagswahl am 23. Februar antreten. Das hat der Landeswahlausschuss in Kamenz bei acht Zustimmungen und einer Enthaltung beschlossen und damit eine Beschwerde zur Aufstellung der Landesliste verworfen.

In mehreren Bundesländern gab es eine Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren. Beanstandet wurde eine handschriftliche Stimmabgabe. Diese bezog sich auf Kenntnisse über den Wahlvorgang beim Landesparteitag in Nordrhein-Westfalen, wie Thomas Wolf, Büroleiter des Landeswahlleiters, in der Ausschusssitzung sagte. Zur Aufstellung in Sachsen seien keine besonderen Fakten aufgeführt worden.

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Landeswahlleitung: Vorwürfe nicht gegeben

Die FDP lieferte laut Wolf auf Nachfrage ausführliche Informationen zum Abstimmungsverfahren. Die geheime Wahl war demnach gewährleistet. Die Landeswahlleitung sah daraufhin die Vorwürfe als nicht gegeben an. Dieser Beurteilung folgten die Ausschussmitglieder mehrheitlich.

Spitzenkandidat der Liberalen ist wie bereits 2017 und 2021 Torsten Herbst. Er sitzt seit 2017 im Bundestag. Insgesamt stellte die FDP in Sachsen 15 Kandidaten auf.

15 Landeslisten zugelassen

Zur Wahl am 23. Februar wurden die Landeslisten von 15 Parteien zugelassen. Darunter sind die sieben bereits im Bundestag vertretenen Parteien SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD, Linke und BSW. Der Landeswahlausschuss lehnte die Listen von «Basisdemokratische Partei Deutschland», «Bündnis C - Christen für Deutschland», «MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit» und «Ökologisch-Demokratische Partei» wegen unterschiedlicher Mängel bei den eingereichten Unterlagen ab.

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