Die FDP kann in Sachsen mit ihrer Landesliste zur Bundestagswahl am 23. Februar antreten. Das hat der Landeswahlausschuss in Kamenz bei acht Zustimmungen und einer Enthaltung beschlossen und damit eine Beschwerde zur Aufstellung der Landesliste verworfen.
In mehreren Bundesländern gab es eine Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren. Beanstandet wurde eine handschriftliche Stimmabgabe. Diese bezog sich auf Kenntnisse über den Wahlvorgang beim Landesparteitag in Nordrhein-Westfalen, wie Thomas Wolf, Büroleiter des Landeswahlleiters, in der Ausschusssitzung sagte. Zur Aufstellung in Sachsen seien keine besonderen Fakten aufgeführt worden.