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Erleichterung für Schüler: Sachsen lockert Testpflicht mit neuer Corona-Verordnung

Ein Helfer verarbeitet eine Probe für einen Corona-Schnelltest. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Ein Helfer verarbeitet eine Probe für einen Corona-Schnelltest. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Ab dem 14. Juni und einer Inzidenz von unter 35 entfällt die Maskenpflicht in Schulen. Das zweimalige Testen pro Woche bleibt allerdings bestehen.

Sachsen lockert mit seiner Corona-Schutzverordnung die Testpflicht. Bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 sei in fast allen Bereichen kein Test mehr nötig, sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in Dresden. Ausnahmen stellen etwa Großveranstaltungen oder Messen dar. Erleichterungen gibt es zudem für Privat- und Vereinsfeiern. Die neue Landesverordnung gilt ab Montag (14. Juni) bis zum 30. Juni. Dann entfällt die sogenannte Bundes-Notbremse.

Zudem kehren von nächsten Montag alle Schulen und Kitas in den Städten und Kreisen in den Normalbetrieb zurück. Derzeit gilt nur noch im Erzgebirge eingeschränkter Regelbetrieb. Mit der neuen Landesverordnung gibt es auch Erleichterungen für Schüler und Lehrer: Unter der Inzidenz von 35 fällt die Maskenpflicht an Schulen weg. Köpping mahnte trotz aller Lockerungen, sorgsam mit den neuen Regeln umzugehen. «Die Pandemie ist noch nicht vorbei.» Die Inzidenz ist die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bleibt indes bestehen. Es muss also weiterhin zweimal pro Wochen getestet werden. Gleiches gilt für das Schulpersonal. Die Testpflicht gilt dagegen nicht für Personen, die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen oder die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH