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Behörde lehnt Aufenthaltserlaubnis für Vietnamesen Pham ab

Die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz hat ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen für den Vietnamesen Pham Phi Son abgelehnt. Die Entscheidung sei aufgrund der aktuellen Rechtslage getroffen worden, erklärte Stadtsprecher Matthias Nowak am Mittwoch auf Anfrage. Über diesen Schritt, der sich bereits seit einigen Wochen abzeichnet, hatte zuvor die «Freie Presse» berichtet.

Pham lebt seit mehr als 30 Jahren in Deutschland. Wegen eines längeren Aufenthalts in Vietnam 2015/2016 hatte er sein Bleiberecht hierzulande verloren und ist zusammen mit seiner Familie nur noch geduldet. Sein Schicksal hat bereits Gerichte und zwei Mal Sachsens Härtefallkommission beschäftigt. Laut Nowak könnte am ehesten ein erneuter Gang vor die Kommission eine Lösung in dem Fall bringen.

Der Flüchtlingsrat sieht dies als Ultima Ratio angesichts dessen, dass dort Pham schon zuvor nicht als Härtefall eingestuft worden war. Zunächst habe seine Anwältin Widerspruch gegen die Entscheidung der Chemnitzer Ausländerbehörde eingelegt, sagte Sprecher Dave Schmidtke. Die Behörde habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass Pham und seine Partnerin inzwischen in der Gastronomie arbeiten und die Probezeit bald ende; zudem absolvierten beide Deutschkurse.

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