Die sächsischen Landwirte bekommen einen Nachteilsausgleich für verspätet ausgezahlte EU-Gelder. Das sächsische Kabinett hat sich darauf verständigt. Der Ausgleich wird einmalig und pauschalisiert ausgezahlt und deckt Kosten wie Zinslasten, Stundungsgebühren und Beratungsleistungen. | mehr