Ein Kommentar von Kurt Torsten Küllig
Die Idee des sächsischen Innenministers, künftig bereits Zwölfjährige vom Verfassungsschutz erfassen zu lassen, sorgt für Stirnrunzeln. Denn sie berührt einen sensiblen Kern unseres Rechtsstaats: den Umgang mit Kindern.
In Deutschland gilt, was bewusst so festgelegt wurde: Wer jünger als 14 Jahre ist, gilt als Kind und ist strafunmündig. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Heranwachsenden in diesem Alter die notwendige Reife fehlt, um strafrechtlich verantwortlich gemacht zu werden. Umso schwerer wiegt der Gedanke, dass ausgerechnet ein Nachrichtendienst personenbezogene Daten von Kindern sammeln und speichern soll.
Selbstverständlich darf der Staat Radikalisierung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Doch Zwölfjährigen liegen die Zuständigkeiten zunächst woanders: bei Eltern, Schulen, Jugendämtern und notfalls bei Familiengerichten. Dort gibt es pädagogische Erfahrung, Nähe zu den Betroffenen und die Möglichkeit, frühzeitig gegenzusteuern — ohne Kinder dauerhaft zu stigmatisieren.