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Zwölfjährige im Fokus des Verfassungsschutzes?

Zwölfjährige im Fokus des Verfassungsschutzes?
Symbolbild Spion / pixabay peterbwiberg
Von: Meißen News
Ein Vorschlag aus Dresden wirft grundlegende Fragen zum Rechtsstaat auf – und dazu, was Kinderschutz in Sachsen wirklich bedeutet.

Ein Kommentar von Kurt Torsten Küllig

Die Idee des sächsischen Innenministers, künftig bereits Zwölfjährige vom Verfassungsschutz erfassen zu lassen, sorgt für Stirnrunzeln. Denn sie berührt einen sensiblen Kern unseres Rechtsstaats: den Umgang mit Kindern.

In Deutschland gilt, was bewusst so festgelegt wurde: Wer jünger als 14 Jahre ist, gilt als Kind und ist strafunmündig. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Heranwachsenden in diesem Alter die notwendige Reife fehlt, um strafrechtlich verantwortlich gemacht zu werden. Umso schwerer wiegt der Gedanke, dass ausgerechnet ein Nachrichtendienst personenbezogene Daten von Kindern sammeln und speichern soll.

Selbstverständlich darf der Staat Radikalisierung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Doch Zwölfjährigen liegen die Zuständigkeiten zunächst woanders: bei Eltern, Schulen, Jugendämtern und notfalls bei Familiengerichten. Dort gibt es pädagogische Erfahrung, Nähe zu den Betroffenen und die Möglichkeit, frühzeitig gegenzusteuern — ohne Kinder dauerhaft zu stigmatisieren.

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Bevor über neue Befugnisse für den Verfassungsschutz diskutiert wird, braucht es Transparenz. Wie viele konkrete Fälle gibt es überhaupt, in denen eine solche Datenspeicherung bei Minderjährigen tatsächlich notwendig gewesen wäre, um Gefahren abzuwehren? Ohne belastbare Zahlen bleibt der Vorstoß vor allem eines: Symbolpolitik.

Wer den Schutz von Kindern ernst meint, sollte andere Prioritäten setzen. Sanierte Schulen, funktionierende Schwimm- und Turnhallen, mehr Lehrkräfte und gut ausgestattete Freizeitangebote sind wirksamere Mittel gegen Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit und Radikalisierung. Prävention beginnt im Alltag — nicht in den Datenbanken eines Nachrichtendienstes.

Kinderschutz bedeutet, Kindern Chancen zu geben. Nicht, sie frühzeitig zu Beobachtungsobjekten zu machen.

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