Weinböhla sichert Wohnplanung an der Maxstraße ab
Weinböhla. Die Gemeinde Weinböhla sichert die geplante Wohnbebauung an der Maxstraße mit einer Veränderungssperre. Der Gemeinderat hatte die Satzung am 8. Oktober 2026 beschlossen. Bekanntgemacht wurde sie am 2. November im elektronischen Amtsblatt. Sie gilt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnbebauung Maxstraße“.
Zugleich hat der Gemeinderat die Aufstellung dieses Bebauungsplans beschlossen. Ziel ist zusätzlicher Wohnraum als Einfamilienhausbebauung südlich der Maxstraße, angelehnt an die vorhandene Siedlungsstruktur zwischen Maxstraße und Annenstraße. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1847/2, 1848, 1849/3, 1854/1, 1855/1, 1855/2, 1856 und 1857/1 der Gemarkung Weinböhla.
Im Sperrgebiet dürfen Vorhaben nach dem Baugesetzbuch grundsätzlich nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Auch erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Änderungen an Grundstücken und Gebäuden sind untersagt. Ausnahmen sind möglich, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Bereits genehmigte Vorhaben sowie Unterhaltungsarbeiten bleiben unberührt. Die Satzung trat mit der Bekanntmachung in Kraft.
Interessierte können sich vom 9. November bis einschließlich 9. Dezember 2026 im Bauamt der Gemeindeverwaltung (Rathausplatz 2) über Ziele und Auswirkungen der Planung unterrichten und sich dazu äußern.