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Sparkassen-Gewinn für neue Stiftung statt für den Kreishaushalt

Sparkassen-Gewinn für neue Stiftung statt für den Kreishaushalt
Unterstützung des Jugendsports im Landkreis ist wichtiges Anliegen der Sparkassenstiftung. Foto: Sparkasse Meißen
From: Meißen News
Der Landkreis Meißen will Gewinne seiner Sparkasse künftig nicht mehr in den eigenen Haushalt holen. Das Geld soll eine neue, zweite Sparkassenstiftung bekommen.

Der Landkreis Meißen muss sparen, trotzdem soll Geld seiner Sparkasse künftig nicht in den Kreishaushalt fließen. Stattdessen ist eine neue Stiftung geplant. Das geht aus einer Antwort des Landratsamts auf eine Anfrage dieser Redaktion hervor. Ziel sei es, „dass der Gewinn der Sparkasse Meißen der Region zugutekommt und dies auch für die Menschen spürbar ist“, schreibt Pressesprecherin Anja Schmiedgen-Pietsch aus dem Büro des Landrats.

Um diese Summe geht es: Nach dem Entwurf des Haushaltsstrukturkonzepts 2027 bis 2031 soll der Kreis ab 2028 auf die jährliche Gewinnausschüttung der Sparkasse von 500.000 Euro verzichten, die er bisher eingeplant hatte. Das Geld soll stattdessen als Spende an eine Stiftung gehen. Die Ausschüttung aus dem Jahresabschluss 2024 ist davon laut Konzept nicht betroffen. 

Der Kreistag hätte das Konzept am 24. September beschließen sollen. Auf Antrag der BSW-Fraktion wurde es vertagt. Beraten werden soll es erst, wenn der Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 vorliegt.

Zweite Stiftung neben der bestehenden

Die Meißner Sparkassenstiftung soll es weiter geben. Nach Angaben des Landratsamts hat sie ein Stiftungskapital von sechs Millionen Euro und schüttet davon jährlich rund 100.000 Euro aus. Neben ihr soll nun eine weitere Stiftung entstehen. Diese soll „aus den Gewinnen der Sparkasse Meißen gespeist werden und Zwecke abdecken, die die bereits bestehende Stiftung nicht abdecken kann“. 

Über die Vergabe der Gelder soll in beiden Stiftungen jeweils ein Kuratorium entscheiden. Dieses habe „aufgrund seiner Zusammensetzung den gesamten Landkreis im Blick“, so die Sprecherin. Gefördert werden sollen gemeinnützige Projekte und Initiativen, „die einem großen Empfängerkreis Nutzen stiften“. Mit Spenden und Sponsoring unterstütze die Sparkasse solche Vorhaben schon heute. Mit dem Gewinn würden Zahl und Reichweite der Projekte „nochmals deutlich“ steigen. „Gemeinsam können beide Stiftungen mehr und auch größere Projekte und Initiativen unterstützen.“

Laut Satzung der bestehenden Stiftung fördert diese ausschließlich im Landkreis Meißen, und zwar die Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Soziales, Sport und Kultur. Gegründet wurde sie 1998. Ihr offizieller Name lautet „Stiftung zur Förderung von Kinder- und Jugendhilfe, Soziales, Sport und Kultur der Sparkasse Meißen“.

Die Entscheidung über den Umgang mit den Gewinnen liegt nach Angaben des Landratsamts „im Rahmen des sächsischen Sparkassengesetzes“ beim Verwaltungsrat der Sparkasse, „dem auch Mitglieder des Kreistages angehören“. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist nach dem Sparkassengesetz der Landrat, derzeit Ralf Hänsel. Alleiniger Träger der Sparkasse ist der Landkreis.

Das Gesetz legt die Zuständigkeiten so fest: Von jedem Jahresüberschuss müssen 35 Prozent in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse fließen. Mit Zustimmung des Verwaltungsrats kann auch mehr zurückgelegt werden. Ob der verbleibende Überschuss an den Träger abgeführt wird, beschließt der Kreistag, nachdem er den Verwaltungsrat angehört hat. Was nicht abgeführt wird, fließt in die Rücklage. 

Die Frage,  ob steuerliche Gründe hinter dem Stiftungsmodell stehen, verneinte das Landratsamt. „Die steuerliche Thematik war kein Grund und ist bis jetzt auch noch nicht abschließend bewertet.“ Derzeit werde die Satzung der neuen Stiftung mit dem Finanzamt und der Stiftungsaufsicht abgestimmt.