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Rechnungshof prüft Pflegekosten: Landkreis Meißen liefert ungenaue Zahlen

Rechnungshof prüft Pflegekosten: Landkreis Meißen liefert ungenaue Zahlen
Symbolbild Pflegedienst. Foto: Malteser
Der Sächsische Rechnungshof hat die Hilfe zur Pflege in allen Landkreisen untersucht. Meißen konnte keine vergleichbaren Zahlen liefern. Das Landratsamt verspricht Besserung.

Die Kosten für die Hilfe zur Pflege steigen in Sachsens Landkreisen rasant. Das zeigt ein Prüfbericht des Sächsischen Rechnungshofs vom April. In den neun Landkreisen, die der Rechnungshof miteinander verglichen hat, stieg die Zahl der Leistungsempfänger von 2019 bis 2024 um 84 Prozent, von 6.807 auf 12.523. Die Auszahlungen legten im selben Zeitraum um 179 Prozent zu, von 35,9 auf 100,1 Millionen Euro. Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung für Pflegebedürftige, die ihre Pflege nicht aus eigenem Geld bezahlen können.

Der Landkreis Meißen taucht in diesem Vergleich nicht auf. Er konnte für 2019 bis 2022 die Zahl der ambulanten Leistungsempfänger nicht mit allen Zu- und Abgängen angeben, sondern nur Zahlen zu einzelnen Stichtagen. Die seien mit den Angaben der anderen Landkreise nicht vergleichbar, schreibt der Rechnungshof. In der Stellungnahme vom 5. Juni 2026 schreibt die Erste Beigeordnete Janet Steinbach-Putz, seit dem 1. Januar 2025 stelle der Landkreis die Auswertbarkeit sicher. Die Entwicklungen der anderen Landkreise treffen nach Einschätzung des Landratsamts auch auf Meißen zu.

Pflege-WGs als Kostentreiber

Als wichtigsten Kostentreiber hat der Rechnungshof die Pflege-Wohngemeinschaften ausgemacht. In vier genauer untersuchten Landkreisen lagen die Auszahlungen je Leistungsempfänger in einer Pflege-WG um 70 bis 86 Prozent höher als außerhalb. Ein Grund seien Gemeinkosten wie Einkaufen, Kochen oder Wäschewaschen, die oft für jeden Bewohner einzeln abgerechnet werden, obwohl sie für mehrere zugleich erbracht werden. Anders als im Pflegeheim ist der Eigenanteil in einer Pflege-WG zudem nicht gedeckelt.

Meißen hat in der Stellungnahme eigene Zahlen für 2024 vorgelegt. Danach zahlte der Landkreis je Leistungsempfänger in einer Pflege-WG 14.754 Euro, außerhalb 10.543 Euro. Das sind rund 4.200 Euro oder etwa 40 Prozent mehr. Das Landratsamt betont, beim Vergleich müssten auch Aufenthaltsdauer, Unterkunfts- und Nebenkosten betrachtet werden.

Meißen folgt den Empfehlungen

Der Rechnungshof empfiehlt, den Pflegebedarf in ambulanten Fällen durch Pflegesachverständige vor Ort zu prüfen und die Kostenunterschiede zwischen den Landkreisen gemeinsam aufzuklären. Beiden Empfehlungen stimmt Meißen „vollumfänglich“ zu. Eine Stelle für die Ermittlung des Pflegebedarfs sei bereits eingerichtet und habe sich bewährt; sie prüfe ambulante Fälle auf Wirtschaftlichkeit und Doppelzahlungen. Die Kostenerfassung in Pflege-WGs soll vereinheitlicht werden, einschließlich Miete, Wirtschaftsgeld und Betreuung. Für einen längeren Verbleib in der eigenen Wohnung setzt der Landkreis auf frühe Beratung, Entlassungsmanagement und eine engere Verbindung von Pflege- und Wohnraumberatung.

Auch die Verwaltung wurde umgebaut. Zum 1. Juli 2025 kam das Kreissozialamt ins kommunale Jobcenter, zum 1. Juni 2026 wurden Finanzwesen und Controlling in einem Geschäftsbereich gebündelt.

Wenig Planung, alternde Bevölkerung

Bei der Sozialplanung schneidet Meißen schwach ab. Als Grundlage legte der Landkreis nur Mitteilungsvorlagen an den Kreistag aus 2019 bis 2022 vor, während etwa der Vogtlandkreis eine jährlich fortgeschriebene Sozialplanung hat. Der Rechnungshof empfiehlt allen Landkreisen eine Pflegeplanung. Darauf geht die Meißner Stellungnahme nicht ein. Der Druck wächst: Auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter kamen im Landkreis 2024 laut Bericht 55,7 im Rentenalter, 2040 sollen es 67,1 sein.