Logo Die Sachsen News

Lommatzsch: Bürgermeisterin will gegen angedrohte Neuwahl klagen

Lommatzsch: Bürgermeisterin will gegen angedrohte Neuwahl klagen
Bürgermeisterin Anita Maaß. Foto: Naumann Foundation
Bürgermeisterin Anita Maaß zweifelt an der Ungültigerklärung der Bürgermeisterwahl in Lommatzsch. Sie prüft eine Klage und würde erneut antreten.

Ein Bericht von Ulf Mallek

Lommatzsch. Sie nimmt den Kampf auf. Die Lommatzscher Bürgermeisterin Anita Maaß (FDP) will sich nicht mit der vom Landratsamt Meißen geforderten Ungültigerklärung der Bürgermeisterwahl abfinden. Die rechtliche Einschätzung des Rechts- und Kommunalamts halte sie persönlich für „problematisch“, so Maaß auf Anfrage von Meißen News. Zugleich kündigte sie an, im Falle einer Wiederholungswahl erneut für das Bürgermeisteramt anzutreten.

„Es hat sich für mich nichts geändert“, erklärte Maaß. Sie gehe davon aus, dass ihr die Bürgerinnen und Bürger, die sie im September gewählt haben, auch bei einer Wiederholungswahl ihr Vertrauen schenken würden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung werde sie „mit großem Engagement die Geschicke der Stadt Lommatzsch weiter leiten“.

Hintergrund ist die Wahlprüfung durch das Rechts- und Kommunalamt des Landkreises Meißen. Die Behörde verlangt, die Bürgermeisterwahl vom 6. und 20. September für ungültig zu erklären und eine Wiederholungswahl anzusetzen. Beanstandet werden formale Fehler bei den Wahlvorschlägen von Maaß und der Einzelbewerberin Susann Kohlmann. Nach Darstellung des Landratsamts fehlte bei Kohlmann eine erforderliche Anlage, während auf einer Anlage des FDP-Wahlvorschlags eine Unterschrift eines Vorstandsmitglieds fehlte. Nach Auffassung des Rechts- und Kommunalamts hätten deshalb beide Bewerberinnen nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen.

Maaß stellt die Tragweite dieser Fehler infrage. Sie bezweifle, „ob das Fehlen bzw. die Unvollständigkeit der Anlage 16 des Wahlvorschlages bei Frau Kohlmann und mir tatsächlich ein Fehler war“. Selbst wenn dies der Fall sei, stelle sich für sie die Frage, ob der Fehler so schwer wiege, dass er eine Ungültigerklärung der Wahl rechtfertige.

Sie halte die Einschätzung des Amtes deshalb nicht für verhältnismäßig und damit auch nicht für rechtmäßig. Maaß betont allerdings, dass es sich dabei um ihre persönliche Auffassung handelt. Sie stehe mit einem Anwalt in Kontakt, um eine unabhängige rechtliche Bewertung einzuholen.

Bürgermeisterin bleibt vorerst im Amt

Bis zur rechtlichen Klärung bleibt Maaß Bürgermeisterin. Das gelte nach ihren Angaben entweder bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl oder bis bei einer möglichen Wiederholungswahl ein neues Ergebnis festgestellt worden ist. Für die Stadt bedeute der Konflikt eine verlängerte Phase der Unsicherheit. Gleichzeitig stünden mit dem neuen Doppelhaushalt wichtige Entscheidungen für die kommenden Jahre an. Auch die angestrebte bessere Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Stadtrat werde durch die ungeklärte Situation belastet.

Maaß appelliert dennoch daran, die politische und persönliche Zusammenarbeit nicht aus den Augen zu verlieren: „Wir sollten aber trotzdem an dem gemeinsamen Ziel einer besseren zwischenmenschlichen Kommunikation weiterarbeiten.“

Ob die Stadt selbst gegen den Wahlprüfungsbescheid vorgeht, entscheidet Maaß nicht. Sie verweist darauf, dass sie als Kandidatin selbst Beteiligte des Verfahrens und deshalb befangen sei. Nach ihren Angaben wird die Stadt in dieser Angelegenheit nach außen vom stellvertretenden Bürgermeister vertreten. Innerhalb der Verwaltung kümmern sich Wahlleiter Patrice Gräfe und die für Rechtsangelegenheiten zuständige Mitarbeiterin Ilka Heimann um die Prüfung.

Die Verwaltung will ihre rechtliche Einschätzung mit dem Stadtrat am 12. November beraten. Anschließend muss der Stadtrat entscheiden, ob die Stadt gegen den Wahlprüfungsbescheid klagt. Maaß selbst prüft unabhängig davon, ob sie persönlich Anfechtungsklage erhebt. An einer Aussage lässt die Bürgermeisterin keinen Zweifel: Wird tatsächlich neu gewählt, tritt sie wieder an.

Maaß verweist dabei auf ihr Ergebnis vom September. Im ersten Wahlgang am 6. September erreichte sie 47,1 Prozent der Stimmen. AfD-Kandidat Gottfried Striegler kam auf 31,3 Prozent und Susann Kohlmann auf 21,6 Prozent. Im zweiten Wahlgang am 20. September erhielt Maaß 1236 Stimmen und damit 49,87 Prozent. Striegler erreichte 35,48 Prozent, Kohlmann 14,64 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 65,2 Prozent.