Herr Krüger, Sie sind ehemaliger Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen. Sie haben auch mit V-Leuten im Bereich des Rechtsextremismus gearbeitet. Wie bewerten Sie die jüngste Einschätzung des VS zur AfD, die jetzt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist?
Zunächst einmal gestatten Sie mir einen kurzen Transparenzhinweis: Ich habe nach meinem Studium Mitte der 90er Jahre im Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen sieben Jahre im operativen Bereich gearbeitet. Das ist zwar sehr lange her und viele organisatorische Abläufe haben sich sicherlich seit den 90er Jahren geändert. Die einzig entscheidende Ermächtigungsgrundlage, das Sächsische Verfassungsschutzgesetz vom 16. Oktober 1992, galt zumindest unverändert bis Mitte 2024.
Ich kann mich noch sehr genau daran erinnern, dass der Aufbau des LfV Sachsen sehr behutsam erfolgte, Transparenz und eine gewisse Offenheit standen damals aus gutem Grund zentral im Vordergrund. So wurde damals - obwohl aus nachrichtendienstlicher Sicht durchaus sinnvoll - ein Sichtschutz für den Parkplatz der privaten und Dienst-Kfz durch die Amtsspitze abgelehnt. Auch erschien es schwer, in Sachsen geeignete Bewerber für diese Behörde zu finden, zu tief waren die beklemmenden Erinnerungen an die Staatssicherheit der DDR, dem Schild und Schwert der Partei.