Tödlicher Flixbus-Unfall: Fahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt
Rund zwei Jahre nach dem schweren Busunglück auf der Autobahn 9 mit vier Toten und zahlreichen Verletzten hat das Amtsgericht Eilenburg den damaligen Fahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 64-jährige tschechische Busfahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen sowie fahrlässiger Körperverletzung in 25 Fällen zu zwei Jahren Haft auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten tragen und eine Geldauflage von 1.500 Euro zahlen. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zu Prozessbeginn umfassend eingeräumt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine kurze Unaufmerksamkeit des Fahrers zu dem Unglück führte. Am 27. März 2024 war ein Doppeldeckerbus auf der Fahrt von Berlin nach Zürich gegen 9:45 Uhr kurz vor dem Schkeuditzer Kreuz bei Tempo rund 100 ins Schlingern geraten. Das Fahrzeug verließ die Fahrbahn, rutschte eine Böschung hinunter und kippte auf die Seite. Vier Frauen im Alter von 19, 20, 43 und 47 Jahren kamen ums Leben, 46 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt.
Unfall wohl durch kurze Ablenkung ausgelöst
Nach den Ermittlungen gab es keine Hinweise auf Übermüdung, Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie keinen technischen Defekt. Laut Verteidigung griff der Fahrer wegen blendender Sonne nach einer Mütze, wodurch der Bus außer Kontrolle geraten sei. Ein Sachverständiger bewertete diese Darstellung als plausibel und nicht widerlegbar. Auch ein Streit mit dem zweiten Fahrer an Bord, über den zuvor spekuliert worden war, bestätigte sich im Prozess nicht.
Mehrere Zeugen schilderten die dramatischen Szenen am Unfallort. Ein Lkw-Fahrer, der kurz zuvor von dem Bus überholt worden war, gehörte zu den Ersthelfern und berichtete von schweren Eindrücken, die ihn bis heute belasteten.
Das Gericht wertete das Verhalten des Angeklagten rechtlich als leichte Fahrlässigkeit und berücksichtigte sein Geständnis sowie seine bisherige Straffreiheit. Zudem befindet sich der Fahrer nach Angaben des Gerichts weiterhin in psychologischer Behandlung. Hinweise der Ermittler deuteten außerdem darauf hin, dass die vier getöteten Frauen nicht angeschnallt waren, als sie aus dem Bus geschleudert wurden.
Der Angeklagte erklärte über seinen Verteidiger noch im Gerichtssaal, das Urteil zu akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft ließ zunächst offen, ob sie Rechtsmittel einlegen wird. Die Verhandlung war wegen der größeren räumlichen Kapazitäten ins Landgericht Leipzig verlegt worden.
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Leipziger Zeitung // Lucas Böhme // unterstützt von KI