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Raubüberfall in Nordstraße: Prozess weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Prozessbeginn am Landgericht gegen zwei junge Männer wegen eines Raubüberfalls. Foto: Lucas Böhme
Prozessbeginn am Landgericht gegen zwei junge Männer wegen eines Raubüberfalls. Foto: Lucas Böhme

Am Landgericht Leipzig hat der Prozess um einen tödlich geendeten Raubversuch in der Nordstraße begonnen. Zwei Männer stehen unter Anklage.

Am Landgericht Leipzig hat am Freitag, 27. Februar, ein Prozess begonnen, der bereits im Herbst 2025 starten sollte, damals jedoch kurzfristig ausfiel. Verhandelt wird weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen zwei Männer im Alter von 23 und 24 Jahren. Sie sollen vor fast drei Jahren gemeinsam mit einem weiteren Beteiligten versucht haben, einen 18-Jährigen in dessen Wohnung in der Nordstraße zu überfallen, um Bargeld zu erlangen.

Die Tat hatte 2023 für Aufsehen gesorgt. Nach den Ermittlungen verabredeten sich die drei jungen Männer, um in die Wohnung des späteren Geschädigten einzudringen. Am Abend des 8. Juli 2023 sollen sie maskiert versucht haben, in die Wohnung zu gelangen. Dabei führten sie Schreckschusswaffen mit sich und nutzten laut Anklage Werkzeuge als Schlagwaffen.

Mutmaßlicher Komplize erliegt Stichverletzungen

Der 18-Jährige setzte sich den Ermittlungen zufolge massiv zur Wehr. Er soll Pfefferspray und ein Messer eingesetzt haben. In der Folge kam es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung, bei der einer der Angreifer, ein 20-Jähriger, Stichverletzungen im Oberkörper erlitt. Die Gruppe flüchtete ohne Beute. Die beiden nun Angeklagten versuchten nach Aktenlage zunächst, ihren verletzten Begleiter selbst zu versorgen, und alarmierten schließlich den Rettungsdienst. Der 20-Jährige starb später im Krankenhaus an den Folgen seiner Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Überlebenden versuchten besonders schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Ermittlungen gegen das Überfallopfer, das selbst Kopfverletzungen und Hämatome erlitt, wurden eingestellt, da die Behörden von Notwehr ausgingen.

Die Kammer schloss die Öffentlichkeit unter anderem wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Angeklagten weitgehend aus. Ob und in welchem Umfang sie sich zu den Vorwürfen äußern, ist daher unklar. Bekannt ist, dass es eine Vorbeziehung zwischen den Beteiligten gegeben haben soll. Verhandlungstermine sind bis in den März angesetzt. Zur Urteilsverkündung soll die Öffentlichkeit dann wieder zugelassen werden.

Den ausführlichen Bericht lesen Sie hier auf L-IZ.de.

Leipziger Zeitung // Lucas Böhme // unterstützt von KI

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