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Haftstrafe nach Mordversuch auf Leipziger Eisenbahnstraße

Verteidiger Curt-Matthias Engel (li.) mit seinem Mandanten Fikret A. (60) beim Prozessbeginn im März 2025. Foto: Lucas Böhme
Verteidiger Curt-Matthias Engel (li.) mit seinem Mandanten Fikret A. (60) beim Prozessbeginn im März 2025. Foto: Lucas Böhme
Von: Leipziger Zeitung
Nach Schusswaffenangriff auf der Eisenbahnstraße verurteilt das Landgericht Leipzig einen 61-Jährigen zu fünf Jahren Haft wegen versuchten Mordes.

Knapp zwei Jahre nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung auf der Leipziger Eisenbahnstraße hat das Landgericht einen heute 61-jährigen Mann zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach mehr als einjähriger Verhandlung sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Angeklagte sich des versuchten Mordes sowie des unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe schuldig gemacht hat.

Der Prozess hatte Anfang März 2025 begonnen. Grundlage war der Vorwurf, der Mann habe am frühen Morgen des 4. Juli 2024 gegen 5:15 Uhr im Bereich der Eisenbahnstraße 102–104 einem damals 36-Jährigen eine Pistole vorgehalten und den Abzug betätigt, um ihn zu töten. Nach Überzeugung des Gerichts handelte es sich um einen Angriff auf ein arg- und wehrloses Opfer, da die Situation für den Geschädigten völlig überraschend gewesen sei.

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Ein Schuss fiel jedoch nicht, da die Pistole offenbar noch gesichert war. Der 36-Jährige konnte fliehen und die Polizei verständigen. Der Täter zog sich zunächst zurück, wurde aber rund drei Stunden später von Spezialkräften festgenommen. Die Kammer wertete die Tat nach umfassender Beweisaufnahme als heimtückischen Mordversuch. Hintergründe und Motiv blieben jedoch ungeklärt.

Im Umfeld der Tat war über einen möglichen Zusammenhang mit einem anderen Gewaltverbrechen spekuliert worden. Wenige Tage zuvor war ein 48-Jähriger nach einer Auseinandersetzung schwer verletzt worden und im Dezember 2024 an den Folgen gestorben. Der mutmaßliche Täter in diesem Fall, ein Verwandter des nun Verurteilten, steht noch vor Gericht.

Die vom Angeklagten und seiner Verteidigung vorgebrachte Darstellung einer Notwehrsituation hielt das Gericht für nicht glaubhaft. Stattdessen verhängte es eine Freiheitsstrafe, die sechs Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft blieb. Die Verteidigung hatte auf eine mildere Ahndung des Waffenverstoßes sowie im Übrigen auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Den ausführlichen Bericht lesen Sie hier auf L-IZ.de.

Leipziger Zeitung // Lucas Böhme // unterstützt von KI.

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