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Zschäpe lehnt Richter Götzl wegen Befangenheit ab

Im Münchner NSU-Prozess hat die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Pflichtverteidiger Wolfgang Heer sagte am Donnerstag zur Begründung, Götzl habe eine viel zu kurze Frist für letzte Beweisanträge gesetzt. Damit verstoße er gegen Gesetze und erwecke den Eindruck von Willkür.

Heer bezog sich auf eine Verfügung, die Götzl zwei Tage zuvor verkündet und in der er eine Frist von sieben Tagen für weitere Beweisanträge festgelegt hatte. Am Mittwoch hatte der mitangeklagte mutmaßliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben einen ähnlich begründeten Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München gestellt.

Zschäpe ist in dem Prozess als Mittäterin der Verbrechen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» angeklagt. Dazu zählt eine Serie von neun Morden an türkisch- oder griechischstämmigen Gewerbetreibenden in ganz Deutschland aus Fremdenhass.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arne Dedert