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Urteil im Mordfall Valeriia rechtskräftig

BGH: Urteil im Mordfall Valeriia rechtskräftig. (Archivbild) / Foto: Hendrik Schmidt/dpa
BGH: Urteil im Mordfall Valeriia rechtskräftig. (Archivbild) / Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Der gewaltsame Tod der neunjährigen Valeriia hatte überregional für Entsetzen gesorgt. Das Urteil wegen Mordes ist nun rechtskräftig.

Für den Mord an der neunjährigen Valeriia muss der Täter für viele Jahre ins Gefängnis. Das Urteil gegen den Mann ist nun rechtskräftig. Die Überprüfung der Entscheidung des Landgerichts Chemnitz habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit.

Die Schwurgerichtskammer in Chemnitz hatte den damals 37-jährigen Moldauer Ende Januar wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Demnach hatte er die Neunjährige am Morgen des 3. Juni 2024 in Döbeln in sein Auto gelockt, war mit ihr in einen Wald gefahren und hatte sie dort in einem Schlammloch erstickt. Er habe das Kind heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet, so die Richter. 

Er habe Valeriias Mutter - seine Ex-Partnerin - strafen wollen, weil ihn die Trennung tief gekränkt habe. Das Gericht hatte zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, sodass eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen ist. Die Verteidigung hatte gegen das Urteil Revision eingelegt.

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