Die Haftstrafe für einen 38-Jährigen nach der Tötung seiner Ehefrau in einer «Liebeszelle» der Justizvollzugsanstalt Burg ist rechtskräftig. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal verworfen. Die umfassende Überprüfung habe keine Rechtsfehler ergeben, teilte der BGH mit.
Das Landgericht hatte den 38-Jährigen im Februar wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine Frau tötete, während diese ihn im Gefängnis besucht hatte. Die Tat hatte sich Anfang April 2025 in der JVA Burg, dem größten und modernsten Gefängnis in Sachsen-Anhalt, ereignet. In der sogenannten Liebeszelle, ausgestattet mit Sofa, Kochnische und Dusche, können Häftlinge für mehrere Stunden unbeaufsichtigt Zeit mit ihrer Partnerin oder mit Familienangehörigen verbringen.
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