Das sächsische Transparenzgesetz hat in den ersten 100 Tagen seiner Gültigkeit keinen Ansturm der Bürger ausgelöst. Diese Bilanz zog die Datenschutzbeauftragte des Freistaates, Juliane Hundert, am Dienstag in Dresden. Bürgerinnen und Bürger machten vielerorts von ihrem Recht auf Informationszugang Gebrauch. «Ich stelle aber auch fest, dass die Antragsflut, die von einigen Kritikerinnen und Kritikern im Vorfeld befürchtet wurde, ausgeblieben ist.» Ihre Behörde selbst sei seit Jahresanfang Adressat von elf Anfragen gewesen. Auch die Zahl der Beschwerden (12) bliebe hinter den Erwartungen zurück. Offenbar würden die Anträge von entsprechenden Stellen pünktlich und gründlich bearbeitet.
Mit dem Transparenzgesetz sollen die Bürgerinnen und Bürger leichter Zugang zu Informationen der Regierung und Verwaltung des Landes haben. Bislang müssen sie dazu noch Anträge stellen. Der Zugang zu Dokumenten wie Regierungsbeschlüssen, Gesetzesentwürfen, Gutachten, Studien oder Berichten soll perspektivisch auch über eine Plattform erfolgen, auf der die Verwaltung von sich aus Informationen einstellt. Wenn der Aufwand für den Antrag 600 Euro übersteigt, müssen Bürger und Firmen eine Gebühr entrichten. Das Büro der Datenschutzbeauftragten hatte am Dienstag keine Kenntnis davon, wie viele Anträge insgesamt gestellt wurden. Hundert muss die Einhaltung des Gesetzes überwachen.