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Sachsen plant Gefängnisreform für bessere Haftbedingungen

Eine geschlossene Pforte in einer Justizvollzugsanstalt. / Foto: Frank Molter/dpa/Symbolbild
Eine geschlossene Pforte in einer Justizvollzugsanstalt. / Foto: Frank Molter/dpa/Symbolbild

Sachsen plant eine Gefängnisreform und will dabei den offenen Vollzug und die Resozialisierung stärken. Mit der Änderung des sächsischen Vollzugsgesetzes setze man Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um, teilte das Justizministerium mit. Zudem sollten Erfahrungen aus der Corona-Pandemie einfließen. Zuerst hatte die «Leipziger Volkszeitung» am Mittwoch über die Pläne berichtet.

«Unser Ziel ist es, langfristig das Risiko erneuter Straffälligkeit zu senken und so unsere Sicherheit zu stärken», sagte Justizministerin Katja Meier (Bündnis 90/Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. «Dafür gestalten wir einen modernen Vollzug, der nicht vergisst, dass Menschlichkeit und Behandlungsorientierung die entscheidenden Faktoren für den Resozialisierungserfolg sind.»

Nach Angaben ihrer Sprecherin Anna Gürtler sei schon vor Corona deutlich geworden, «dass eine Angleichung der Lebensverhältnisse im Vollzug an die in Freiheit immer mehr auch einen kontrollierten Zugriff der Gefangenen auf das Internet erfordert». Die Pandemie habe diesen Bedarf noch mal ein gutes Stück deutlicher gemacht. Die Beschränkung von Besuchen sei für die Gefangenen und ihre Familien besonders gravierend gewesen. Das sei gerade für Eltern und Kinder eine große Belastung. «Nun möchten wir digitale Maßnahmen wie Videotelefonie stärker in den Vollzug integrieren.» Gedacht sei an einen familienorientierten Vollzug inklusive spezieller Angebote für Kinder von Straffälligen sowie Langzeitbesuche.

Weitere Änderungsvorhaben zielen nach Ministeriumsangaben auf eine stärkere Beteiligung Gefangener an der Vollzugsgestaltung und die Achtung ihrer verfassungsmäßigen Rechte bei der Unterbringung und während der Haftdurchführung. Zudem seien weitere Regelungen zur Erhöhung der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten (JVA) insgesamt beabsichtigt. Nach dem Zeitplan des Justizministeriums soll der Gesetzentwurf im ersten Quartal 2023 an den Landtag überwiesen werden. Das Gesetz könnte dann im zweiten oder dritten Quartal in Kraft treten.

Mit Stichtag 10. August insgesamt 2901 Personen in den sächsischen Gefängnissen untergebracht, 251 Frauen und 2650 Männer. Damit waren die JVA zu 77,3 Prozent ausgelastet.

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