Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen haben im vergangenen Jahr Geldstrafen, -bußen und -auflagen in Höhe von fast 3,8 Millionen Euro verhängt und damit rund 100 000 weniger als 2021. Nach der jüngsten Statistik des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden wurden knapp 3,5 Millionen Euro gezahlt - nach rund 3,6 Millionen Euro im Jahr zuvor. Gut ein Drittel der für soziale Zwecke bestimmten Geldauflagen bekamen bundes- und landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Einrichtungen zugesprochen, bis Jahresende flossen knapp 1,2 Millionen Euro an sie.
Auf rund 2,2 Millionen Euro summierte sich der Betrag, den regionale Initiativen erhalten sollten. Bei den oft dringend auf Geldspenden angewiesenen kleineren Vereinen in den fünf Gerichtsbezirken gingen tatsächlich mehr als zwei Millionen Euro ein und damit auch etwas weniger als im Vorjahr. Die Staatskasse vereinnahmte nach Angaben des Justizministeriums aus Geldauflagen bei Verfahrenseinstellungen fast 1,3 Millionen Euro sowie gut 30,6 Millionen Euro an Geldstrafen und -bußen, inklusive Gerichtskosten.