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Sachsen: Fast 3,8 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke - Rekordjahr für Geldstrafen

Eine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin. / Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
Eine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin. / Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen haben im vergangenen Jahr Geldstrafen in Höhe von fast 3,8 Millionen Euro verhängt, wovon ein Großteil gemeinnützigen Vereinen zugute kam.

Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen haben im vergangenen Jahr Geldstrafen, -bußen und -auflagen in Höhe von fast 3,8 Millionen Euro verhängt und damit rund 100 000 weniger als 2021. Nach der jüngsten Statistik des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden wurden knapp 3,5 Millionen Euro gezahlt - nach rund 3,6 Millionen Euro im Jahr zuvor. Gut ein Drittel der für soziale Zwecke bestimmten Geldauflagen bekamen bundes- und landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Einrichtungen zugesprochen, bis Jahresende flossen knapp 1,2 Millionen Euro an sie.

Auf rund 2,2 Millionen Euro summierte sich der Betrag, den regionale Initiativen erhalten sollten. Bei den oft dringend auf Geldspenden angewiesenen kleineren Vereinen in den fünf Gerichtsbezirken gingen tatsächlich mehr als zwei Millionen Euro ein und damit auch etwas weniger als im Vorjahr. Die Staatskasse vereinnahmte nach Angaben des Justizministeriums aus Geldauflagen bei Verfahrenseinstellungen fast 1,3 Millionen Euro sowie gut 30,6 Millionen Euro an Geldstrafen und -bußen, inklusive Gerichtskosten.

Gerichtsverfahren können bei geringer Schuld gegen Geldauflage oder -buße eingestellt werden. Die Höhe des Betrages und den Empfänger legen Staatsanwaltschaften oder zuständige Richter fest. Der Angeklagte muss einverstanden damit sein - dann kommt er um ein Strafverfahren herum.

Beim OLG werden Listen gemeinnütziger Einrichtungen geführt, die um Zuweisungen ersucht haben und Geld empfangen dürfen. Da Strafen, Bußen und Auflagen aber nicht umgehend gezahlt werden, differieren Zuweisungs- und Auszahlungshöhe. In der Regel bestimmen die Gerichte einen Verein oder Verband als Begünstigten, zuweilen auch solche, die mit dem jeweiligen Delikt zu tun haben.

2022 wurde das Geld vor allem in Gesundheits-, Familien-, Kinder- und Jugend- sowie Auslandshilfe, aber auch für Kultur und Integration, medizinische Forschung, Hospizarbeit, Natur-, Umwelt- und Tierschutz zugesprochen. Die höchsten Summen sollten an Vereine gehen, die sich für Kinder und Jugendliche, sozial Benachteiligte, Natur und Tiere, Verbrechensopfer sowie gegen Krankheiten engagieren. So wurden der Weiße Ring, Brot für die Welt, Deutsche Krebshilfe, Ärzte ohne Grenzen und Amnesty International Deutschland, Rote Nasen oder DermaKids reichlich bedacht - und ein deutscher Verein, dem die Orang Utans im indonesischen Regenwald auf Borneo am Herzen liegen.

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