Das sächsische Innenministerium will dem Kabinett in der zweiten Jahreshälfte 2025 einen Vorschlag zu notwendigen Anpassungen des Polizeirechts vorlegen. Die Änderungen sind wegen eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs notwendig. Daran wird nach Angaben eines Ministeriumssprechers seit der Entscheidung vor gut einem Jahr gearbeitet.
Es seien auch weitere Urteile sowie Anpassungen nach EU-Recht in Betracht zu ziehen. Bis zur Gesetzesänderung habe das Ministerium bereits intern die Vorgaben für die Anwendung des geltenden Rechts konkretisiert.