Ein Feuerwehrmann aus Taucha bei Leipzig hat sich erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Tempoüberschreitung auf einer Einsatzfahrt gewehrt. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den 55-Jährigen frei. Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Tempo-30-Zone sei nicht rechtens gewesen, begründete der Richter Peter Gottschaldt.
Daher sei in diesem Fall nur von einer Überschreitung von 19 Kilometern pro Stunde auszugehen und nicht wie im Bußgeldbescheid der Stadt von 39. Zudem sei die Nutzung der Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge hier eindeutig wegen der Fahrt zu einer Brandmeldung gegeben. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
«Ich bin sehr erleichtert und mir fällt ein Riesenstein von der Seele. Ich hoffe nun auch wieder besser schlafen zu können», sagte Ray Lange nach dem Urteil. Er war Anfang Mai vergangenen Jahres auf der Fahrt zu einem Feuerwehreinsatz wegen einer Brandmeldung aus einer Grundschule in einer Baustelle mit Tempo 69 geblitzt worden. Die Stadt hatte daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 369 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, weil in der Baustelle Tempo 30 angegeben war. Gegen den Bußgeldbescheid hatte der Feuerwehrmann Widerspruch eingelegt.