Kontakt- und Ausgangssperren, Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, Begrenzung der Teilnehmerzahl von Zusammenkünften: Auf die Corona-Pandemie hat die Staatsregierung Anfang 2021 mit umfangreichen Maßnahmen reagiert. Diese waren nach einer Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in weiten, aber nicht allen Teilen verfassungskonform.
Zwei Maßnahmen nicht verfassungskonform
Die Corona-Schutzverordnungen vom 26. Januar 2021 und vom 12. Februar 2021 seien mit zwei Ausnahmen verfassungsgemäß gewesen, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Leipzig, Matthias Grünberg. Lediglich die Beschränkungen der Teilnehmerzahl bei Eheschließungen und Beerdigungen sowie die nächtliche Ausgangssperre hätten gegen die sächsische Verfassung verstoßen.
Laut Gericht waren die Beschränkungen der Teilnehmerzahlen bei Eheschließungen und Beerdigungen nicht an die Inzidenz angeknüpft. Zudem habe es an einem Ausgleich zwischen dem Schutz von Leben und Gesundheit und der besonderen Bedeutung dieser Ereignisse für das familiäre Miteinander gefehlt. Für eine nächtliche Ausgangssperre habe die zugrunde gelegte Gefahrenprognose keine ausreichende Grundlage geboten, begründeten die Verfassungshüter ihre Entscheidung.