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Freispruch für Klimaaktivisten: Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel ein

Ein Aktivist der Gruppe «Letzte Generation» blockiert eine Kreuzung. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Ein Aktivist der Gruppe «Letzte Generation» blockiert eine Kreuzung. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch nicht und legt Rechtsmittel ein. Klimaaktivisten setzen erneut ein Zeichen gegen die Klimakrise.

Den Freispruch von fünf Mitgliedern der Letzten Generation nach einer Sitzblockade im Vorjahr in Leipzig will die Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen. Es werden Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dienstag eingelegt, sagte am Freitag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig.

Die drei Frauen und zwei Männer hatten Mitte Juni vergangenen Jahres eine Hauptverkehrsstraße im morgendlichen Berufsverkehr blockiert. Für mehrere Minuten war es zu Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen. Während sich eine Frau und ein Mann an die Straße geklebt hatten, hatte die Polizei das Festkleben bei den anderen verhindern können. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt und mit dem Kampf gegen die Klimakrise begründet.

Die 22 bis 31-Jährigen waren am Dienstag vor dem Amtsgericht Leipzig freigesprochen worden. Zwar sei generell der Tatbestand der Nötigung erfüllt gewesen, aber die Aktion sei nicht verwerflich gewesen, hatte die Richterin ihre Entscheidung begründet. Es sei im Sinne der Versammlungsfreiheit entschieden worden.

Nur wenige Minuten nach dem Freispruch hatten Klimaaktivisten der Letzten Generation am Dienstag erneut eine Hauptverkehrsstraße in Leipzig blockiert. Elf Frauen und Männer, darunter vier der Freigesprochenen, hatte sich auf eine Kreuzung gesetzt und gegen die Folgen der Klimakrise protestiert. Erst nach mehr als zwei Stunden konnten die blockierten Fahrbahnen wieder freigegeben werden. Gegen die Demonstranten wird wegen Nötigung ermittelt.

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