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Ex-Trainer mit Axt erschlagen - Neun Jahre Haft wegen Mordes

Ex-Trainer mit Axt erschlagen - Neun Jahre Haft wegen Mordes
Ex-Trainer mit Axt erschlagen - Neun Jahre Haft wegen Mordes (Archivbild). / Foto: Mike Müller/dpa
Von: DieSachsen News
Die tödliche Axtattacke auf einen Fußballtrainer wird vor Gericht neu aufgerollt. Der Angeklagte soll deutlich länger ins Gefängnis.

Im neu aufgerollten Prozess um den tödlichen Axtangriff auf einen Jugendfußballtrainer in Lichtenstein (Landkreis Zwickau) ist ein 41-Jähriger wegen Mordes verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Zwickau verhängten eine Haftstrafe von neun Jahren, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. 

Die Richter sahen demnach eine verminderte Schuldfähigkeit als gegeben. Sie folgten damit der Einschätzung des Sachverständigen, der nicht ausschließen konnte, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten erheblich eingeschränkt gewesen war.

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Bereits im Mai 2024 hatte die 1. Große Strafkammer den Deutschen verurteilt, allerdings wegen Totschlags. Sie war wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung von verminderter Schuldfähigkeit und einer Affekttat ausgegangen und verhängte ein Strafmaß von viereinhalb Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch wegen einiger Rechtsfehler auf, und das Verfahren musste vor einer anderen Strafkammer komplett neu aufgerollt werden.

Sexueller Missbrauch?

Auch im jetzigen Prozess hatte der Angeklagte eingeräumt, seinen früheren Jugendtrainer im Sommer 2023 mit der Axt erschlagen zu haben. Der Getötete habe ihn als Jugendlichen zweimal sexuell missbraucht, ließ er über seine Verteidigerin erklären.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes plädiert. Sie war überzeugt, dass der Angeklagte seinen Ex-Trainer in seine Wohnung gelockt und ihm hinterrücks fünfmal die Spaltaxt auf den Kopf geschlagen habe. Damit habe er sich für «vermuteten» Missbrauch rächen wollen.

Die Anklage sprach von vermuteten Missbrauch, denn der Angeklagte hatte 2011 bei einem Unfall einen vollständigen Gedächtnisverlust erlitten. Ihn hätten später jedoch Alpträume geplagt und bei einer Begegnung mit seinem früheren Trainer will er in ihm seinen Peiniger wiedererkannt haben, hatte die Verteidigerin erklärt. Sie hatte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen Totschlags gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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