Winfried Stöcker zeigt sich unversöhnlich. «Ich bin überzeugt, dass ich damals etwas Gutes getan habe», sagte der Unternehmer voller Überzeugung in seinem Schlusswort im Prozess um eine Corona-Impfaktion. Wenn man sich die damals herrschende Notlage vor Augen führe, sei er als Arzt zum Helfen verpflichtet gewesen, sagte der 77-Jährige am Montag vor Gericht.
Wegen der Impfaktion mit einem nicht zugelassenen Corona-Impfstoff verurteilte das Amtsgericht Lübeck den Gründer der Firma Euroimmun zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu jeweils 5000 Euro - insgesamt 250.000 Euro. Er habe ein nicht zugelassenes Arzneimittel vorsätzlich in Verkehr gebracht und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, sagte Richter Jörg Fricke zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Stöcker hatte mitten in der Corona-Pandemie im November 2021 am Lübecker Flughafen Blankensee - dessen Eigentümer er ist - eine Impfaktion mit dem von ihm entwickelten Impfstoff «Lubeca Vax» organisiert. Da der Impfstoff keine behördliche Zulassung hatte, galt die Impfung als illegal.