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210.000 Euro Beute: Anklage gegen Fahrrad-Bande in Dresden erhoben

Mehrere hochwertige E-Bikes stehen dicht an dicht aufgereiht in einem Fahrradgeschäft. Im Fokus steht der Lenker und der Rahmen eines sportlichen, blau-schwarzen E-Bikes mit Akku.
Insgesamt 11 Pedelecs, 28 E-Bikes und 18 Fahrräder sollen die Angeklagten bei ihren Einbrüchen erbeutet haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden beziffert den reinen Warenwert der gestohlenen Zweiräder auf rund 210.000 Euro. Symbolbild: Freepik
Über Monate sollen sie sich durch sächsische Fahrradläden gearbeitet und hochwertige E-Bikes Richtung Polen geschafft haben. Am Ende war es ein aufmerksamer Zeuge, der die mutmaßliche Bande auf frischer Tat stoppte.

Dresden. Die Beute liest sich wie das Inventar eines kompletten Fahrradladens: 11 Pedelecs, 28 E-Bikes und 18 Fahrräder, zusammen rund 210.000 Euro wert. Wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls in vier Fällen hat die Staatsanwaltschaft Dresden nun Anklage gegen zwei Männer (37 und 50 Jahre) zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.

Gemeinsam mit mindestens einem bislang unbekannten Mittäter sollen die beiden polnischen Staatsbürger zwischen dem 24. Mai 2025 und dem 15. Januar 2026 als Bande in Fahrradläden in Borna, Dresden, Pirna und Freital eingebrochen sein. Die hochwertigen Räder sollen sie nach Polen gebracht und dort zu Geld gemacht haben. Allein die aufgebrochenen Türen und Schlösser hinterließen zusätzlich rund 40.000 Euro Sachschaden.

Den mutmaßlich letzten Coup beendete ein Zeuge: Er beobachtete die Tat am 15. Januar 2026 und alarmierte die Polizei, die die beiden Beschuldigten noch in Tatortnähe festnahm. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Pirna noch am selben Tag Haftbefehl – seitdem sitzen die Männer in Untersuchungshaft. Beide sind in Polen bereits mehrfach, teils einschlägig vorbestraft; zu den aktuellen Vorwürfen schwiegen sie bislang.

Ob es tatsächlich zum Prozess kommt, entscheidet nun das Landgericht Dresden. Es befindet über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens und setzt anschließend einen Termin für die Hauptverhandlung an. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für beide Angeklagte die Unschuldsvermutung.