Mit den umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Anfang 2021 im Freistaat hat sich der sächsische Verfassungsgerichtshof beschäftigt. In dem sogenannten Normenkontrollverfahren wollen 38 Landtagsabgeordnete der AfD erreichen, dass die Vorschriften der Corona-Schutzverordnungen vom 26. Januar 2021 und vom 12. Februar 2021 für verfassungswidrig erklärt werden. Das Gericht will seine Entscheidung am 12. Juni um 10.30 Uhr verkünden.
In der mündlichen Verhandlung betonten die Antragsteller, dass zahlreiche Bestimmungen zu sehr in die Grundrechte der Menschen eingegriffen hätten. Konkret ging es um Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit sowie Beschränkungen der Teilnehmerzahl bei Eheschließungen, Beerdigungen und Versammlungen.