Die Umweltorganisation BUND Niedersachsen ist mit einer Klage gegen die Genehmigung und den Betrieb des ersten landseitigen LNG-Terminals in Deutschland am Standort Stade in Niedersachsen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stufte die Genehmigung als rechtmäßig ein. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Es geht um die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg für die Errichtung und den Betrieb des Terminals an der Elbmündung, der bis Ende 2043 mit fossilem Erdgas betrieben werden soll. Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts führte in der Begründung aus, dass es der Genehmigungsbehörde verwehrt sei, einen früheren als den im LNG-Beschleunigungsgesetz genannten Zeitpunkt des 31. Dezember 2043 für die Beendigung eines LNG-basierten Terminalbetriebs zu verfügen.
Die klare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei ein Beleg für die gute und sorgfältige Arbeit des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg und der Stadt Stade, hieß es in einer Stellungnahme der Betreiberin Hanseatic Energy Hub (HEH): «Wir werden mit dem landbasierten Terminal für verflüssigte Gase ab 2027 zur Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas beitragen».