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BGH bestätigt Unister-Urteil des Landgerichts überwiegend

BGH bestätigt Unister-Urteil des Landgerichts überwiegend
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen beim Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Von: DieSachsen.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Urteil des Landgerichts Leipzig gegen zwei frühere Manager des Internet-Reiseunternehmens Unister überwiegend bestätigt. Die Revisionen seien in großen Teilen erfolglos geblieben, teilte das Leipziger Landgericht am Freitag mit. Die BGH-Entscheidung stammt bereits vom September 2019, wurde aber erst jetzt veröffentlicht.

Der Ex-Finanzchef erhielt im Dezember 2017 unter anderem wegen Betrugs zwei Jahre Haft auf Bewährung und sollte zudem eine Geldstrafe von 8000 Euro zahlen. Der frühere Chef der Flugsparte wurde wegen Betrugs zu einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Ansicht des Gerichtes war der vormalige Finanzchef auch wegen unerlaubten Vertriebes von Versicherungen und Hinterziehung von Versicherungssteuer schuldig. Das sah der BGH anders.

Das Landgericht Leipzig sah es damals als erwiesen an, dass die beiden Männer sich wegen des sogenannten Runterbuchens von Flugtickets strafbar gemacht hatten. Dabei wurde den Kunden ein Flug zu einem auf der Webseite angezeigten Preis verkauft, während Unister hinter den Kulissen günstigere Konditionen erzielte und die Differenz behielt. Die Angeklagten hätten sich durch die Täuschung von Kunden Vorteile verschafft, hieß es in der Urteilsbegründung.

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Der Prozess war im Januar 2017 gegen insgesamt drei Unister-Manager eröffnet worden. Gegen die Zahlung einer Geldauflage wurde die Verhandlung gegen einen von ihnen eingestellt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen Unister-Gründer Thomas Wagner ermittelt. Dieser starb im Sommer 2016 bei einem Flugzeugabsturz. Danach meldete Unister Insolvenz an.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen beim Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

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