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BGH bestätigt Freispruch für Transplantationsmediziner

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines Arztes im Göttinger Transplantations-Skandal bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf am Mittwoch die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen. Dieses hatte dem Arzt zwar eine moralisch verwerfliche Manipulation medizinischer Daten bescheinigt, darin aber kein strafbares Handeln gesehen. Der Mediziner hatte falsche Angaben gemacht, um seine Patienten auf den Wartelisten für eine Spenderleber nach oben zu bringen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags gefordert, weil andere Patienten durch die Manipulationen bei der Organvergabe nicht wie gedacht zum Zuge gekommen seien. Der Vorwurf eines Tötungs- oder Körperverletzungsvorsatzes könne dem Arzt aber nicht gemacht werden, entschied der BGH. (Az.: 5 StR 20/16)

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Swen Pförtner