Am Donnerstag vergangener Woche stiehlt ein Mann in einem Dresdner Kaufhaus Süßigkeiten und Wasser im Wert von 30,04 Euro und wird von einem Ladendetektiv gestellt. Am Freitag verurteilt das Amtsgericht Dresden den geständigen 31-Jährigen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. So funktionieren beschleunigte Verfahren: Die Strafe für eine Tat lässt nicht lange auf sich warten. Doch nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wird diese Möglichkeit in Sachsen immer seltener angewandt.
Im vergangenen Jahr wurden im Freistaat 185 Anträge auf Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gestellt. 2024 waren es noch 212 Fälle und im Jahr davor 325. Im Jahr 2020 gab es noch 514 Anträge auf ein beschleunigtes Verfahren. Auch in diesem Jahr scheint sich der Abwärtstrend fortzusetzen. Im ersten Halbjahr 2026 wurden nur 83 Anträge gestellt.