Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sieht keinen Grund für Spekulationen, warum der Haftbefehl gegen die Studentin Lina E. außer Vollzug gesetzt wurde. OLG-Sprecher Torsten Umbach sprach am Donnerstag von einem üblichen Verfahren für nicht vorbestrafte Beschuldigte. Wer das erste Mal eine Strafe verbüße, werde zudem in der Regel nach zwei Drittel der Zeit entlassen - wenn er sich gut geführt habe und keine besondere Gefahr von ihm ausgehe.
Die Staatsschutzkammer des OLG hatte die 28 Jahre alte Lina E. am Mittwoch nach fast 100 Verhandlungstagen wegen linker Gewalttaten zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Da der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats den Haftbefehl aussetzte, kam sie auf freien Fuß.
«Der Haftbefehl ist nicht aufgehoben, sondern außer Vollzug gesetzt», stellte Umbach klar. In einem solchen Abwägungsprozess würden auch die sozialen Umstände und die Persönlichkeit Betroffener einbezogen. Es habe bei dem Prozess keine Auffälligkeiten bei Lina E. gegeben. Deshalb gebe es Grund für die Erwartung, dass sie sich auch dem weiteren Verfahrensverlauf stellt.