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Sachsen: Ausweitung der Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ab 18. November

Symbolbild Corona / pixabay
Symbolbild Corona / pixabay

Ab 18. November wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Sachsen ausgeweitet.

Das Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Ab morgen (18. November 2020) gelten folgende Änderungen:

  • Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.

Den Verordnungstext finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de unter "Amtliche Bekanntmachungen" oder direkt unter "Allgemeinverfügung - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes" (PDF).