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Unter Vorwand in die Falle gelockt: Anklage nach Waffengewalt auf Dresdner Spielplatz

Ein hölzerner Richterhammer liegt auf einem runden Holzblock. Dahinter stapeln sich zwei gebundene Gesetzbücher. Im Hintergrund ist ein leicht unscharfes Bücherregal zu sehen.
Anklage am Amtsgericht Dresden: Nach einem bewaffneten Raubüberfall auf einen 17-Jährigen nahe der Hansastraße muss sich ein 18-Jähriger vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Der Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft. Symbolbild: Magnific/fabrikasimf
Von: Dresden News
Erst verlangte er Handy und Schlüssel mit der Schreckschusswaffe im Gesicht, dann schlug er zu. Nach dem bewaffneten Raubüberfall an der Hansastraße steht ein 18-Jähriger vor dem Amtsgericht Dresden.

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen 18-jährigen Syrer wegen des Verdachts der schweren räuberischen Erpressung und der vorsätzlichen Körperverletzung angeklagt. Die Anklage ging an das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dresden.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen 17-jährigen Russen am 1. Juli unter einem Vorwand zu einem Spielplatz nahe der Hansastraße gelockt zu haben. Dort soll er ihm eine Schreckschusswaffe ins Gesicht gehalten und ihn aufgefordert haben, seine Taschen zu leeren. Der Jugendliche übergab daraufhin sein Handy, sein Portemonnaie, seine Wohnungsschlüssel und etwas Bargeld. Anschließend soll der 18-Jährige ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Ermittlungsrichter am 3. Juli Haftbefehl, seitdem sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Er ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits einschlägig vorbestraft und hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Ob es zum Prozess kommt, entscheidet nun das Amtsgericht, das über die Zulassung der Anklage befindet und einen Verhandlungstermin bestimmt.

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