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Mängel im Dresdner Mängelmelder

Mängel im Dresdner Mängelmelder
Symbolbild Mängel / pixabay CDD20
Von: Meißen News
12.751 öffentlich abrufbare Meldungen, 9.694 davon „in Bearbeitung“: Dresdens digitales Beteiligungsangebot weist offenbar selbst erhebliche Mängel auf.

Ein Meinungsbeitrag von Bürgerjournalisten Torsten Küllig

Manchmal führt ein Mangel zum nächsten. An der Sandsteinwand unseres WEG-Grundstücks wurde ohne Erlaubnis ein großformatiges Veranstaltungsplakat aufgeklebt. Weil Sandstein offenporig und empfindlich ist, lässt sich ein solches Plakat nicht einfach abreißen, ohne möglicherweise zusätzlichen Schaden anzurichten.

Ich überlegte deshalb, den Vorfall über den Dresdner Mängelmelder anzuzeigen. Doch bevor ich dort Angaben zu unserem Grundstück und Fotos der Wand hochlade, wollte ich wissen, was anschließend mit diesen Informationen geschieht. Was ich dabei entdeckte, hat mich den ursprünglichen Mangel beinahe vergessen lassen.

Der Dresdner Mängelmelder soll Bürgern die Möglichkeit geben, Straßenschäden, defekte Laternen, Müllablagerungen, Vandalismus und andere Missstände unkompliziert an die Stadtverwaltung weiterzugeben. Die Stadt verspricht, die Hinweise an die zuständigen Stellen weiterzuleiten, die sich „schnellstmöglich“ darum kümmern sollen. So weit, so sinnvoll.

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Bei meiner Abfrage am 9. September 2026 waren über die Filterfunktion 12.751 Meldungen öffentlich abrufbar. Davon trugen 9.694 den Status „in Bearbeitung“. Das sind rund 76 Prozent – also mehr als drei Viertel aller angezeigten Vorgänge. Entweder hat Dresden ein gewaltiges Mängelproblem. Oder der Mängelmelder hat ein gewaltiges Bearbeitungsproblem. Vielleicht stimmt aber auch nur die Statusanzeige nicht mehr. Keine dieser Möglichkeiten schafft Vertrauen.

Besonders bemerkenswert sind die ältesten Vorgänge. Eine Meldung vom 2. Februar 2022 trägt noch immer den Status „in Bearbeitung“. Unter der Überschrift „Zone 30 Schild locker“ wird geschildert, dass ein Verkehrsschild in der Oskar-Mai-Straße nur noch an zwei Schrauben halte. Der Melder warnte ausdrücklich davor, dass das Schild abgerissen werden und jemanden verletzen könne.

Mehr als viereinhalb Jahre später steht der Vorgang öffentlich noch immer auf „in Bearbeitung“. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Das lockere Schild wurde tatsächlich über Jahre nicht gesichert. Das wäre angesichts der geschilderten Gefahr beunruhigend. Oder der Mangel wurde längst beseitigt, aber niemand hielt es für nötig, den Bearbeitungsstand zu aktualisieren. Dann wäre die öffentlich sichtbare Statusanzeige wertlos.

Noch erstaunlicher ist die Meldung „Waldparkspielplatz Kleinzschachwitz“. Am 7. Juni 2022 meldete ein Bürger, dass die große Klimmhangstange auf dem Spielplatz seit mehreren Wochen fehle, und bat um Reparatur. Dieser Vorgang steht nach mehr als vier Jahren nicht etwa auf „in Bearbeitung“, sondern noch immer auf „Neu“.

„Neu“ ist daran inzwischen nur noch die Erkenntnis, dass eine digitale Meldung offenbar sehr langsam altern kann. Natürlich beweist ein veralteter Bearbeitungsstand nicht, dass die Verwaltung untätig geblieben ist. Vielleicht wurden das Schild längst befestigt und die Klimmhangstange längst ersetzt. Aber genau darin liegt das Problem: Ein Mängelmelder ist nicht nur ein elektronischer Briefkasten. Er soll dem Bürger zeigen, dass sein Hinweis angekommen ist, bearbeitet wird und schließlich zu einem Ergebnis führt.

Wenn Bearbeitungsstände über Jahre unverändert bleiben, entsteht zwangsläufig der Eindruck, die Hinweise verschwänden in einem digitalen schwarzen Loch. Hinzu kommt ein Datenschutzproblem. Das Portal weist ausdrücklich darauf hin, dass Betreff und Meldungstext öffentlich sichtbar sind. Persönliche Daten sollen dort nicht eingetragen werden. Für die E-Mail-Adresse des Melders gibt es ein gesondertes Feld, das nur die zuständigen Mitarbeiter einsehen können sollen.

Das schützt allerdings nicht davor, dass Kontaktdaten direkt in den öffentlich sichtbaren Meldungstext geschrieben werden. Tatsächlich ist mir mindestens eine Meldung aufgefallen, in der eine E-Mail-Adresse öffentlich abrufbar war. Damit stellt sich die Frage, ob die veröffentlichten Texte überhaupt auf personenbezogene Angaben geprüft und solche Daten gegebenenfalls anonymisiert werden.

Auch die Datenschutzerklärung lässt Fragen offen. Dort heißt es: „Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Mängelmelder verwendet und spätestens mit dem Abschluss des gemeldeten Falles gelöscht. “Was bedeutet „alle Angaben“? Nur die nichtöffentlich hinterlegte E-Mail-Adresse? Oder auch Meldungstext, Standort, Fotos, Zeitangaben und behördliche Rückmeldungen? Und wann gilt ein Fall überhaupt als abgeschlossen, wenn Vorgänge noch nach mehr als vier Jahren als „Neu“ oder „in Bearbeitung“ angezeigt werden?

Gerade Meldungen mit genauen Grundstücksadressen oder Fotos privater Gebäude können Personen betreffen, die selbst überhaupt keine Meldung abgegeben haben. Auch sie müssen erfahren können, wie lange solche Inhalte veröffentlicht bleiben und wie sie unzutreffende oder nicht mehr erforderliche Angaben entfernen lassen können. Ich möchte deshalb vom Oberbürgermeister wissen, warum rund 76 Prozent der abrufbaren Meldungen noch als „in Bearbeitung“ geführt werden, wer für die Aktualisierung der Bearbeitungsstände verantwortlich ist und ob es für den Mängelmelder verbindliche Bearbeitungs-, Veröffentlichungs- und Löschfristen gibt.

Ein kommunaler Mängelmelder kann nur funktionieren, wenn der Bürger darauf vertrauen darf, dass sein Hinweis zügig bearbeitet und das Ergebnis transparent mitgeteilt wird. Bleiben Meldungen dagegen über Jahre auf „Neu“ oder „in Bearbeitung“, wird aus einem Beteiligungsangebot eine digitale Ablage ohne erkennbaren Ausgang.

Vielleicht sollte die Stadt deshalb zunächst den größten Mangel ihres Mängelmelders beseitigen: den Mangel an erkennbarer Bearbeitung.

Torsten Küllig ist Mitglied im Verein Die Bürgerjournalisten für Sachsen e.V. (i.G.)

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