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Sieben Kilo Medizin-Cannabis, ein gültiger Einfuhrschein - und doch Untersuchungshaft

Zwei Hände halten ein kleines, durchsichtiges Glasgefäß und entnehmen eine getrocknete, hellgrüne Cannabisblüte mit feinen Härchen. Der Hintergrund ist dunkel und verschwommen.
Zoll-Abfang in Altenberg: Nach dem Fund von sieben Kilogramm getarntem Medizinal-Cannabis ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts auf illegalen Handel. Symbolfoto: pixabay/elsaolofsson
Von: Dresden News
Am Grenzübergang Altenberg stoppte der Zoll einen Wagen mit rund sieben Kilogramm Medizinal-Cannabis - die Einfuhr war sogar genehmigt. Trotzdem sitzt der Fahrer nun in Untersuchungshaft: Die Ware soll nie dort angekommen sein, wo sie hingehörte.

Dresden/Altenberg. Sieben Kilogramm Cannabis, als Medizinware deklariert, dazu eine gültige Einfuhrgenehmigung der zuständigen Bundesbehörde - auf dem Papier war an dieser Lieferung nichts auszusetzen. Trotzdem sitzt der Fahrer seit vergangener Woche in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen einen 30-jährigen Ukrainer wegen des Verdachts, mit Cannabis in nicht geringer Menge gehandelt zu haben.

Kontrolle am Grenzübergang Altenberg: Zoll stoppt den Transport

Was die Ermittler ihm vorwerfen: Am 11. Juni gegen 11:40 Uhr soll der Mann das Medizinal-Cannabis im Auto aus Tschechien über den Grenzübergang Altenberg nach Deutschland gebracht haben. Erlaubt war die Einfuhr - allerdings nur für ein Medizinprodukte-Unternehmen in Erfurt. Stattdessen soll der 30-Jährige die Ware gewinnbringend an einen Abnehmer in Berlin verkaufen haben wollen. Bei einer Kontrolle am Rastplatz „Am Heidenholz" wurden Beamte des Hauptzollamts Dresden auf ihn aufmerksam und nahmen ihn vorläufig fest.

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Haftbefehl vom Amtsgericht Dresden: Beschuldigter in Untersuchungshaft

Schon einen Tag später, am 12. Juni, beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, den der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden antragsgemäß erließ. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft und hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Hauptzollamt dauern an.

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