Nach verheerendem Brand: Dresden genehmigt Wohnprojekt in Strehlen
Dresden. Es roch nach Vergessenheit: Seit dem 7. März stand die Ruine im Dresdner Stadtteil Strehlen so, wie das Feuer sie hinterlassen hatte - abgedeckt mit einer Plane, umgeben von Trümmerteilen, die auf asbesthaltige Dachplatten hindeuten. Seit Dienstag läuft nun die Entsorgung an der Caspar-David-Friedrich-Straße, wie das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden auf Anfrage bestätigte. Der Grundstückseigentümer sei per Bescheid zur Entsorgung verpflichtet worden; die Arbeiten führe ein zertifiziertes Fachunternehmen durch.
Asbest bestätigt - Gefährdung laut Behörde gering
Die Brandreste werden als asbesthaltige Abfälle eingestuft. Das Umweltamt erläutert, Gesundheitsgefahren durch Asbest gingen ausschließlich von in die Atemwege gelangenden Fasern aus, nicht von gebundenem Material. Da die Brandreste im Freien gelagert worden seien, trete eine schnelle Verdünnung möglicher Faserkonzentrationen ein. Seit Ende April sei die Brandstelle zudem abgedeckt gewesen. Eine Gefährdung der Bevölkerung sei nach Einschätzung der Behörde nicht eingetreten.

Die Arbeiten seien der Landesdirektion Sachsen unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes angezeigt worden. Das Fachunternehmen müsse asbesthaltige Materialien unter anderem in verschlossenen Big Packs verladen; ein Zerkleinern sei untersagt.
Polizei: Kein Tatverdächtiger, Ermittlungen dauern an
Die Brandursache ist weiterhin ungeklärt. Die Polizeidirektion Dresden führe die Ermittlungen, teilte die Pressestelle mit - ohne konkretes Ergebnis: Derzeit bestehe kein Tatverdacht gegen eine oder mehrere Personen. Die Tatortarbeit sei abgeschlossen.
Drei Mehrfamilienhäuser geplant
Während die Trümmer noch geräumt werden, ist die Zukunft des Grundstücks bereits entschieden: Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dresden hat am 21. Mai 2026 einen Antrag auf Vorbescheid positiv beschieden, wie das Stadtplanungsamt mitteilte. Demnach sollen drei Mehrfamilienhäuser mit bis zu 50 Wohneinheiten und 65 Stellplätzen entstehen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liege nicht vor; das Vorhaben werde nach § 34 BauGB - also nach dem Einfügungsgebot in die vorhandene Umgebungsbebauung - beurteilt.
Zum Eigentümer machte die Stadt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben. Nach Angaben von Tag24 handelt es sich um ein Immobilienunternehmen aus Frankfurt.