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Teure Kontrolle in Dresden: Warum ein 31-Jähriger vom Hauptbahnhof direkt ins Gefängnis wandert

Symmetrische Außenansicht eines gläsernen Eingangsbereichs des Dresdner Hauptbahnhofs unter einem Vordach mit dem beleuchteten Schriftzug "DB HAUPTBAHNHOF S". Links steht ein rot-weißer Fahrkartenautomat, rechts eine gelbe Informationstafel im Rahmen.
Fahndungserfolg am Hauptbahnhof: Die Bundespolizei nahm bei Kontrollen am Donnerstag eine wegen Drogendelikten gesuchte Frau und einen Mann mit mehreren offenen Haftbefehlen fest. Beide sitzen inzwischen in sächsischen Gefängnissen. Archivfoto: CdH
Von: Dresden News
Die Bundespolizei fackelte nicht lange: Weil ein kontrollierter Mann vor Ort keine 7.440 Euro aufbringen konnte, griffen die Beamten knallhart durch. Nun drohen ihm 154 Tage Haft - und er war nicht der einzige Treffer an diesem Tag.

Dresden. Bei Kontrollen am Hauptbahnhof hat die Bundespolizei am Donnerstag gleich zwei Fahndungserfolge erzielt. Eine wegen Drogendelikten gesuchte Frau und ein Mann mit offenen Haftbefehlen aus Berlin gingen den Beamten in Dresden ins Netz. Beide Personen befinden sich inzwischen in sächsischen Justizvollzugsanstalten.

Festnahme wegen Drogenverstößen am Nachmittag

Den ersten Zugriff verzeichneten die Einsatzkräfte am Donnerstagnachmittag. Bei der Personalienüberprüfung einer 40-jährigen Deutschen stellten die Beamten schnell fest, dass die Staatsanwaltschaft Dresden nach der Frau fahndete. Gegen sie lag ein gerichtlicher Sitzungshaftbefehl wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor.

Die Bundespolizisten handelten umgehend und führten die Frau gegen 15:45 Uhr dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Dresden vor. Dieser ordnete den sofortigen Vollzug des Haftbefehls an. Im Anschluss brachten die Einsatzkräfte die 40-Jährige in die Frauenjustizvollzugsanstalt Chemnitz, wo sie nun auf ihr weiteres Verfahren wartet.

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Mehrere offene Haftbefehle und hohe Geldstrafe

Kurz vor Mitternacht klickten am Hauptbahnhof erneut die Handschellen. Gegen 23:40 Uhr kontrollierte eine Streife einen 31-jährigen Deutschen. Eine Abfrage in den polizeilichen Fahndungssystemen offenbarte ein umfangreiches Register: Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte den Mann mit gleich zwei Haftbefehlen, während die Staatsanwaltschaft Dresden seinen aktuellen Aufenthaltsort ermitteln ließ.

Gerichte hatten den 31-Jährigen in der Vergangenheit wegen Beleidigung sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von insgesamt 7.440 Euro verurteilt. Da der Mann diese hohe Summe vor Ort nicht aufbringen konnte, griff die gesetzliche Regelung der Ersatzfreiheitsstrafe. Die Polizisten überstellten ihn direkt in die Justizvollzugsanstalt Dresden, wo er nun für 154 Tage hinter Gittern bleibt.

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