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Mehr Sicherheit in Leubnitz-Neuostra: Stadt weitet Tempo 30 massiv aus

Nahaufnahme eines Verkehrsschilds für eine 30er-Zone in Dresden. Das Schild, mit einem roten Kreis um die Zahl 30 und dem Wort "ZONE" darunter, steht vor einer städtischen Kulisse mit Gebäuden und Bäumen unter grauem Himmel. Es dient als Symbol für die neue Geschwindigkeitsbegrenzung in Leubnitz-Neu
In Dresden werden Tempo 30-Zonen weiter ausgebaut: Ein Verkehrsschild signalisiert bald auch in Leubnitz-Neusostra die neue Geschwindigkeitsbegrenzung, die ab dem 20. April 2026 für mehr Sicherheit und einen besseren Verkehrsfluss sorgt. Symbolfoto: CdH
Von: Cornelius de Haas

Die Landeshauptstadt Dresden reduziert die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Wilhelm-Franke-Straße und mehreren angrenzenden Verkehrswegen. Ab dem 20. April 2026 gilt in weiten Teilen des Wohngebiets durchgängig Tempo 30, um die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen und Lücken im Verkehrsnetz zu schließen.

Einheitliche Zone von Elbtalweg bis Leubnitzer Höhe

Die Neuregelung betrifft eine zentrale Achse im Stadtteil Leubnitz-Neuostra. Zukünftig dürfen Fahrzeuge auf der Wilhelm-Franke-Straße vom Elbtalweg über die Koloniestraße bis einschließlich der Leubnitzer Höhe nur noch mit maximal 30 Kilometern pro Stunde verkehren. Bisher war die Geschwindigkeit in diesem Bereich nur punktuell begrenzt, etwa auf Höhe der Kauschaer Straße oder zwischen Elbtalweg und Theodor-Storm-Straße. Durch die neue Anordnung entsteht nun eine einheitliche Geschwindigkeitszone.

Zusätzlich wird das Tempolimit auf die Koloniestraße im Bereich des dortigen Spielplatzes sowie auf die Goppelner Straße bis zur Kohlbergstraße ausgeweitet. Damit reagiert die Verkehrsbehörde auf den Schutz von Kindern und Fußgängern in der Nähe von Freizeitflächen.

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Bürgerinitiative und neue Rechtslage als Auslöser

Die Entscheidung geht auf Hinweise aus der Bevölkerung und eine eingereichte Petition zurück, die eine Prüfung der Verkehrssituation veranlasste. Die anschließende Untersuchung durch die Stadtverwaltung bestätigte den Bedarf für die Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Möglich wurde die unkomplizierte Umsetzung auch durch die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aus dem Jahr 2024. Diese erlaubt es den Behörden, in sensiblen Bereichen wie etwa an Spielplätzen Tempo 30 anzuordnen, ohne einen expliziten Unfallschwerpunkt oder einen besonderen Gefahrennachweis erbringen zu müssen. Auch die Schließung von kurzen Lücken zwischen bestehenden Tempo-30-Zonen ist durch die Reform rechtlich vereinfacht worden.

Umsetzung und Kosten der Maßnahme

Die Arbeiten zur Änderung der Beschilderung beginnen am Montag, den 20. April 2026. Verantwortlich ist das Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden, die Montage übernimmt der Regiebetrieb Zentrale Technische Dienstleistungen. Die Kosten bleiben überschaubar: Für Material veranschlagt die Stadt rund 600 Euro, die Personalkosten werden auf etwa 700 Euro geschätzt. 

Cornelius de Haas
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Cornelius de Haas

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