Die Landeshauptstadt Dresden reduziert die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Wilhelm-Franke-Straße und mehreren angrenzenden Verkehrswegen. Ab dem 20. April 2026 gilt in weiten Teilen des Wohngebiets durchgängig Tempo 30, um die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen und Lücken im Verkehrsnetz zu schließen.
Einheitliche Zone von Elbtalweg bis Leubnitzer Höhe
Die Neuregelung betrifft eine zentrale Achse im Stadtteil Leubnitz-Neuostra. Zukünftig dürfen Fahrzeuge auf der Wilhelm-Franke-Straße vom Elbtalweg über die Koloniestraße bis einschließlich der Leubnitzer Höhe nur noch mit maximal 30 Kilometern pro Stunde verkehren. Bisher war die Geschwindigkeit in diesem Bereich nur punktuell begrenzt, etwa auf Höhe der Kauschaer Straße oder zwischen Elbtalweg und Theodor-Storm-Straße. Durch die neue Anordnung entsteht nun eine einheitliche Geschwindigkeitszone.
Zusätzlich wird das Tempolimit auf die Koloniestraße im Bereich des dortigen Spielplatzes sowie auf die Goppelner Straße bis zur Kohlbergstraße ausgeweitet. Damit reagiert die Verkehrsbehörde auf den Schutz von Kindern und Fußgängern in der Nähe von Freizeitflächen.