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Keine 24 Stunden bis zum Urteil: Wie Dresden bei diesem Drogerie-Dieb durchgriff

Symbolbild zum Parfümdiebstahl: Verschiedene Parfümflakons in unterschiedlichen Formen und Farben stehen auf einer Holzoberfläche. Im Vordergrund liegt eine geöffnete Lidschattenpalette mit einem Kosmetikpinsel.
Teurer Ladendiebstahl auf der Prager Straße: Ein 29-Jähriger stahl ein Parfüm im Wert von 145 Euro. Nach der Festnahme in der Drogerie folgte am Amtsgericht Dresden schon am nächsten Tag die Verurteilung im beschleunigten Verfahren. Symbolbild: pixabay/Bru-nO
Von: Dresden News
Von den Handschellen im Laden direkt auf die Anklagebank: Die Dresdner Staatsanwaltschaft machte bei einem 29-Jährigen keine Gefangenen. Wie das beschleunigte Verfahren ablief und welche Strafe jetzt rechtskräftig steht.

Dresden. Nur einen Tag nach dem Diebstahl eines Parfüms auf der Prager Straße hat das Amtsgericht Dresden einen 29-jährigen Mann rechtskräftig verurteilt. Im beschleunigten Verfahren erhielt der auf frischer Tat festgenommene Tunesier eine Geldstrafe.

Der Mann hatte am Dienstag gegen 14:19 Uhr einen Drogeriemarkt auf der Prager Straße betreten. Dort entwendete er ein Parfüm im Wert von 145,95 Euro.

Der Tatverdächtige wurde noch im Geschäft auf frischer Tat gestellt und vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden folgte bereits am Mittwoch der Prozess vor dem Amtsgericht.

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Das Gericht verurteilte den 29-Jährigen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 10,00 Euro.

Der Beschuldigte legte vor Gericht ein Geständnis ab. Da er im Bundesgebiet bislang nicht vorbestraft ist, blieb es bei der Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.

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