Dresden. Es war kurz vor 23 Uhr, als ein 35-jähriger Mann am Mittwochabend einer Streife im Dresdner Hauptbahnhof auffiel. Weil er keinen Ausweis dabeihatte, nahmen ihn die Beamten mit ins nahe gelegene Bundespolizeirevier - eine Routine, die sich rasch als alles andere als alltäglich herausstellte.
Bei der Durchsuchung kam ein erstaunliches Sortiment zum Vorschein. In Rucksack und Tasche fanden die Beamten gleich mehrere Blister der verschreibungspflichtigen Mittel Tilidin, Metamizol und Pregabalin. Die Menge lag weit über dem, was ein Einzelner üblicherweise selbst benötigt. Ein Rezept konnte der Mann nicht vorweisen - dafür hatte er zahlreiche kleine Druckverschlussbeutel dabei. Für die Ermittler ein deutlicher Hinweis: Sie vermuten illegalen Handel mit Arzneimitteln.
Doch damit nicht genug. Im Hosenbund steckte griffbereit ein Einhandmesser, dazu trug der Mann 143 Platzpatronen bei sich - ohne die nötige waffenrechtliche Erlaubnis. Den ungewöhnlichsten Fund hoben sich die Beamten gewissermaßen bis zum Schluss auf: einen nicht gekennzeichneten pyrotechnischen Gegenstand. Ersten Erkenntnissen zufolge handelt es sich vermutlich um eine Blendgranate vom Typ GH2, wie sie im Softair- und Paintballsport zum Einsatz kommt. Weil die vorgeschriebene Kennzeichnung fehlt, steht hier ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz im Raum.