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Dresden verbietet die Wasserentnahme aus Gewässern

Blick über das extreme Niedrigwasser der Elbe auf die Silhouette der Dresdner Altstadt mit der Frauenkirche unter blauem Sommerhimmel. Im Vordergrund liegt eine breite, steinige Kiesbank komplett trocken.
Historische Kulisse, alarmierender Pegel: Die anhaltende Trockenheit im Sommer 2026 lässt das Flussbett der Elbe (Pegel am Donnerstag um 8.45 Uhr: 64 cm) vor der Dresdner Altstadt weitgehend trockenfallen. Ab sofort gilt im gesamten Stadtgebiet ein striktes Wasserentnahmeverbot - mit Ausnahme der Elbe. Foto: CdH
Von: Dresden News
Pumpen aus, Eimer weg: In Dresden darf bis Ende Oktober kein Wasser mehr aus Bächen und Flüssen entnommen werden. Grund sind niedrige Pegel nach Monaten mit zu wenig Regen.

Dresden. Eimer weg: Wer seinen Garten bislang mit Wasser aus dem nahen Bach versorgt hat, muss damit aufhören. Vom 24. Juni bis zum 31. Oktober darf im gesamten Stadtgebiet kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Angeordnet hat das die Untere Wasserbehörde - Grund sind die anhaltende Trockenheit und zu niedrige Pegel.

Betroffen sind die Dresdner Stadtgewässer, mehr als 500 Bäche und Flüsse. Das Verbot reicht von größeren Läufen wie Weißeritz, Lockwitzbach und Prießnitz bis zum kleinen Weißiger Dorfbach. Untersagt ist beides – das Abpumpen ebenso wie das Schöpfen mit Eimer oder Kanne. Wer ohne wasserrechtliche Erlaubnis Wasser zapft, riskiert ein Bußgeld ab 50 Euro.

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Elbe bleibt vom Wasserentnahmeverbot ausgenommen

Eine Gewässer-Adresse fehlt auf der Verbotsliste allerdings bewusst: die Elbe. Der Strom ist als Bundeswasserstraße im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung ausdrücklich ausgenommen. Zuständig ist hier nicht die städtische Wasserbehörde, sondern der Bund - weshalb das Dresdner Verbot am größten Fluss der Stadt schlicht nicht greift.

Mit dem dramatischen Niedrigwasser der Elbe - der Pegel war zuletzt unter die 60-Zentimeter-Marke gerutscht und hatte sogar die Fähre Johannstadt–Neustadt lahmgelegt - hat die Sperre also rechtlich nichts zu tun. Beide Phänomene haben dieselbe Ursache, die Dürre, betreffen aber unterschiedliche Zuständigkeiten.

Trockenheit in Dresden: Verbot beginnt früher als sonst

Neu ist eine solche Sperre nicht - schon 2023, 2024 und 2025 verhängte die Stadt ein Entnahmeverbot. In diesem Jahr beginnt es mit dem 24. Juni allerdings früher als zuvor; 2023 griff es erst Mitte Juli, 2024 sogar erst Mitte August. Im Herbst 2024 hob die Stadt die Sperre nach ergiebigem Regen vorzeitig wieder auf.

Das Grundwasser ist bislang nicht betroffen. Die Stände an den städtischen Messstellen lägen dennoch weit unter dem langjährigen Monatsmittel; die besonders niedrigen Werte der Dürrejahre 2018 bis 2020 seien aber noch nicht erreicht.

Wasser sparen im Garten: Tipps vom Umweltamt

„Gehen Sie bitte stets sorgsam und sparsam mit dem Wasser um", appellierte Umweltamtsleiter René Herold. Das Amt rät, zum Gießen vorzugsweise aufgefangenes Regenwasser zu verwenden und Pflanzen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden zu wässern, um Verdunstung zu verringern.

Die Allgemeinverfügung steht im digitalen Amtsblatt sowie unter www.dresden.de/gewaesser. Fragen und Anträge auf eine wasserrechtliche Erlaubnis nimmt das Umweltamt unter umwelt.recht1@dresden.de entgegen; bei neuen Erlaubnissen sei in der aktuellen Lage mit Einschränkungen zu rechnen.

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